Meiningen. Vor 30 Tagen sind im Landkreis Schmalkalden-Meiningen an der Geflügelpest erkrankte Tiere getötet worden. Müssen Geflügelhalter weiterhin mit Einschnitten rechnen?

Die Geflügelpest im Landkreis Schmalkalden-Meinigen ist nach Einschätzung der Behörden erfolgreich bekämpft worden. Am Mittwoch meldete das Landratsamt die Aufhebung der Stallpflicht. Einschränkungen würden aber weiter für Geflügelhalter entlang des Flusses Herpf - einem Zufluss der Werra - gelten.

Nach Angaben des Landratsamtes hatte sich Mitte Januar der Besitzer einer privaten Hühner- und Entenfarm in Bettenhausen beim Veterinäramt gemeldet, weil er erhebliche Verluste bei Hühnern und viele kranke Tiere hatte. Bei einer Überprüfung wurde das Virus H5N1 nachgewiesen - die hochansteckende Form der Geflügelpest. Daraufhin wurden die Tiere getötet und die Stallungen desinfiziert.

Einen zweiten Ausbruchsfall stellte man in einer Entenhaltung in Helmershausen fest. Auch hier mussten alle Tiere gekeult werden, hieß es. In beiden Fällen ergab sich, dass das Virus über erkrankte Enten an der Herpf in die Bestände des Hausgeflügels gelangt war. Im Umkreis von etwa zehn Kilometern musste seither sämtliches Geflügel im Stall bleiben.

"Das Virus wurde in keinem weiteren Betrieb mehr nachgewiesen", hieß es. Dennoch würden nicht alle Einschränkungen fallen. Geflügelhalter entlang der Herpf dürften ihren Tieren vorerst weiter keinen Auslauf gewähren. Zudem gelte besondere Sorgfalt beim Betreten der Ställe, etwa gesondertes Schuhwerk sowie Händewaschen und -desinfektion.

"Wir müssen davon ausgehen, dass das Geflügelpest-Virus nach wie vor in den Wildvögeln der Herpf vorhanden ist", erklärte Amtstierarzt David Sporn. Deshalb seien die Bestände weiter zu schützen und jeder Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 30. April.

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