Weimar. Die Angst vor Impfschäden ist für manche Menschen ein Grund, auf die Schutzimpfung gegen Covid-19 zu verzichten. Nach den bisher bekannten Zahlen ist das Risiko allerdings verschwindend gering.

Nach Corona-Impfungen haben in Thüringen nach Behördenangaben bislang 155 Menschen einen Antrag auf die Anerkennung eines Gesundheitsschaden als Folge der Impfung gestellt. Bei fünf Menschen sei ein Impfschaden anerkannt worden, teilte das Landesverwaltungsamt auf Anfrage mit. 16 weitere Anträge wurden abgelehnt, die weiteren befänden sich noch in der Bearbeitung. Zur Einordnung: In Thüringen wurden nach Zahlen des Robert Koch-Instituts bislang insgesamt rund 4,1 Millionen Impfungen verabreicht. Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind einmal geimpft. Rund 1,47 Millionen Menschen verfügen über die Grundimmunisierung, 1,1 Millionen haben die erste und rund 75.600 die zweite Auffrischung in Anspruch genommen.

Ein Impfschaden wird laut RKI als "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung" definiert. Nach dem Infektionsschutzgesetz muss diese Gesundheitsstörung länger als sechs Monate andauern, wie eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes erläuterte. Dieser Mindestzeitraum sei ein Grund dafür, warum in Thüringen erst wenige Fälle entschieden worden seien.

Die Corona-Impfkampagne in Thüringen hatte um den Jahreswechsel 2020/2021 begonnen und nahm mit zunehmender Impfstoffproduktion erst Wochen später richtig Fahrt auf. Bis zum 30. September 2021 waren in Thüringen lediglich 18 Anträge eingegangen. Erst von Januar bis April dieses Jahres sei die Zahl wesentlich angestiegen, so die Sprecherin.

Betroffene haben Anspruch auf Grundrente

Wer eine Gesundheitsstörung als Folge der Impfung geltend machen will, muss dafür einen Antrag beim Landesverwaltungsamt einreichen. Dieses fordert die medizinischen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an und prüft, ob die Gesundheitsschäden tatsächlich auf die Impfung zurückzuführen sind. Ist das der Fall und wird der Impfschaden behördlich anerkannt, haben die Betroffenen Anspruch auf eine Grundrente. Deren Höhe ist vom Schweregrad des Impfschadens abhängig.

In Deutschland wurden nach einem Bericht des für Impfstoffsicherheit zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in der Zeit vom 27. Dezember 2020 bis zum 31. März 2022 pro 1000 verimpfter Dosen 0,2 Verdachtsfälle für schwerwiegende Impfreaktionen gemeldet. In diesem Zeitraum wurden deutschlandweit mehr als 172 Millionen Impfungen verabreicht.

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