Erfurt. Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten möchten.

Was bedeuten die Formulierungen „an“ oder „mit Corona verstorben“?

Alles Wichtige zur Corona-Pandemie in Thüringen lesen Sie in unserem Blog

Dazu erklärt das Robert-Koch-Institut: In die Statistik des RKI gehen die Covid-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von Sars-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko, an Covid-19 zu versterben, ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es oft schwierig zu entscheiden, inwieweit die Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit Sars-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.

Generell liegt es immer im Ermessen der Ämter, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit Covid-19 an das RKI übermittelt wird. Bei einem Großteil wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. In Medien wird oft die Formulierung „gestorben im Zusammenhang mit Corona“ benutzt.