Weimar. Oberverwaltungsgericht: Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da von unterschiedlichen Gefährdungen auszugehen sei.

Die staatlichen Corona-Beschränkungen für ungeimpfte Menschen haben in Thüringen weiter Bestand. In den unterschiedlichen Regelungen für Geimpfte und Genesene sowie Ungeimpfte sei keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zu erkennen, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar am Mittwoch mit. Die Ungleichbehandlung, die die ungeimpften Antragsteller in der Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember monierten, sei sachlich gerechtfertigt, weil immunisierte Personen weniger zum Infektionsgeschehen beitrügen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Striktere Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich für ungeimpfte Thüringerinnen und Thüringer als für geimpfte und genesene Menschen sowie die 2G- und 3G-Plus-Regelungen und die nächtliche Ausgangsbeschränkung, seien «insgesamt verhältnismäßige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung», hieß es weiter. Sie trügen dem Umstand Rechnung, «dass von den unterschiedlichen Gruppen hinsichtlich der Verbreitung des Virus verschiedene Gefährdungslagen ausgingen».

Der in der Verordnung beabsichtigte und von den Antragstellern beklagte «Impfdruck» sei nicht unangemessen. Die kritisierte Gefährlichkeit der Impfung erweise sich als stark überzeichnet und stehe darüber hinaus in einem eklatanten Widerspruch zu den Bewertungen der Expertinnen und Experten, beurteilte der Senat weiter. Die Entscheidung ist unanfechtbar. (dpa)

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