Erfurt. Auf die schnelle Umsetzung der neuen Quarantäneregeln für Schüler bei den Gesundheitsämtern drängt die Thüringer Landeselternvertretung (LEV).

Die Thüringer Landeselternvertretung (LEV) hat eine schnelle Umsetzung der neuen Quarantäneregeln für Schüler bei den Gesundheitsämtern angemahnt. «Derzeit erreichen die LEV zahlreiche Anfragen von Eltern, die bei den Gesundheitsämtern vergeblich um eine Freitestung für ihre schulpflichtigen Kinder aus der Quarantäne bitten», teilte die Landeselternvertretung am Mittwoch mit. Man fordere «schnellstens die Umsetzung des Quarantäneerlasses». Am vergangenen Freitag trat in Thüringen ein Erlass in Kraft, nach dem eine Quarantäne unter bestimmten Voraussetzungen auf fünf Tage verkürzt werden kann, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird.

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Nach Einschätzung der Landeselternvertretung wird diese Regelung aber noch nicht in allen Gesundheitsämtern umgesetzt. «Die Gesundheitsämter müssen überall reagieren», forderte die LEV. «Schülerinnen und Schülern müssen Möglichkeiten zur Freitestung eingeräumt werden, um umgehend in die Schule zurückkehren zu können», heißt es in einer Mitteilung.

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) sagte, er gehe davon aus, dass man einen Weg finden werde, «der für Schulen und für die Gesundheitsämter handhabbar ist». Man sei dazu im Kontakt mit dem Gesundheitsministerium. «Ich gehe auch davon aus und hoffe, dass es sich bei Problemmeldungen aus bestimmten Regionen lediglich noch um Übergangsprobleme handelt, bis die neuen Richtlinien überall zum Tragen kommen.»

Zuständig ist das Gesundheitsministerium, das darauf hinwies, dass die Gesundheitsämter seit Beginn der Pandemie «unter Volllast» arbeiteten. «Wenn die neuen Regelungen zur Verkürzung der Quarantäne noch nicht überall angewendet werden sollten, bieten wir der Landeselternvertretung gern an, dass sie uns über die konkreten Fälle informiert. Dazu haben wir mit der Landeselternvertretung Kontakt aufgenommen», hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Es müsse auch die Einschätzung des Amtsarztes vor Ort berücksichtigt werden.