Erfurt. Die in Thüringen lebenden Menschen haben die Möglichkeit, Gesetzesvorhaben online zu diskutieren, bislang kaum wahrgenommen.

Ein entsprechendes Diskussionsforum auf der Webseite des Thüringer Landtages wurde nach Angaben eines Parlamentssprechers in dieser Legislaturperiode bislang nur wenig genutzt. So hätten selbst über die 2015 umgesetzten Pläne der rot-rot-grünen Landesregierung zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes nur 56 Nutzer online debattiert, sagte der Sprecher. Über kein anderes Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode sei intensiver diskutiert worden.

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Die CDU hatte seinerzeit entschieden gegen das Vorhaben von Linken, Sozialdemokraten und Grünen gekämpft. Dabei hatte die Union die Menschen im Land auch dazu aufgefordert, ihren angenommenen Unmut gegen diese Pläne kundzutun. In der Online-Debatte zu dem Gesetzesvorhaben hatten die Nutzer nach Angaben des Landtagssprechers 134 Beiträge geschrieben.

Selbst so emotional und lang diskutierte Themen wie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind während des parlamentarischen Verfahrens demnach nur von 22 Nutzern mit 22 Beiträgen kommentiert worden.

Allerdings wurde inzwischen die Zählweise von Beiträgen geändert. So werden mehrere Posts eines Nutzers zu einem Gesetz inzwischen als ein Beitrag erfasst. Anfangs wurden diese als einzelne Beiträge erhoben.

Auf der Website des Landtages heißt es, das Diskussionsforum sei eine Internet-Plattform, über die sich Bürger „aktiv an der Debatte zu Gesetzentwürfen beteiligen können“. Sie könnten sich dort über die Vorhaben informieren, ihre Meinung dazu äußern und Anregungen abgeben. Zur Diskussion würden solche Gesetzentwürfe gestellt, die aktuell in den Fachausschüssen des Landtags beraten würden. Die Diskussionsbeiträge würden dann im zuständigen Fachausschuss ausgewertet.

Nach Angaben des Sprechers stießen unter anderem die Pläne, Bestattungswälder in Thüringen zuzulassen, immerhin auf etwas Interesse im digitalen Raum. Das entsprechende Gesetz sei von 38 Nutzern mit 76 Beiträgen kommentiert worden, sagte er. Zum Entwurf für ein Bildungsfreistellungsgesetz schrieben 28 Nutzer 121 Beiträge. Dagegen habe sich zu den Entwürfen für das neue Thüringer Sportfördergesetz oder das Inklusionsgesetz überhaupt niemand zu Wort gemeldet.

Trotz dieser geringen Nutzer- und Kommentarzahlen verteidigte der Sprecher das Angebot. „Damit wird die Gesetzgebung des Thüringer Landtags durch Kenntnisse und Expertise flankiert und unterstützt.“