Weimar. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entscheidet erst nach der Landtagswahl über die AfD-Klagen gegen den Innenminister und den Verfassungsschutzchef. Dies wurde Mittwoch nach einer fünfstündigen Verhandlung verkündet.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wird erst am 20. November seine Entscheidung über zwei Klagen der AfD verkündigen, in denen unter anderem Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzchef Stephan Kramer ein Verstoß gegen die Verfassungsbruch vorgeworfen wird.

Das verkündete das Gericht am Mittwoch nach einer fünfstündigen öffentliche Verhandlung. Damit liegt dieser Termin einige Woche nach der Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober.

Die AfD wehrt sich in ihren Klagen dagegen, dass Stephan Kramer im September des Vorjahres im Beisein von Innenminister Maier die Thüringer AfD öffentlich zum Prüffall des Landesamtes für Verfassungsschutz erklärt hatte. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ soll der Verfassungsschutzchef vergangenen Oktober zudem sinngemäß gesagt haben, dass sich die Landes-AfD daran messen lassen müsse, wenn sie Björn Höcke zum Landesvorsitzenden wähle.

Vorwurf der AfD: Neutralitätspflicht verletzt

Dieser Beitrag wurde unmittelbar vor dem Thüringer AfD-Listenparteitag veröffentlicht. Aus Sicht der AfD habe der Verfassungsschutzchef damit gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Den Innenminister sieht die Partei dafür mit in der politischen Verantwortung.

Die Vertreter der Landesregierung äußerten am Mittwoch in der sehr ausführlichen Erörterung rechtlicher Aspekte erhebliche Zweifel, ob das Gericht überhaupt zuständig sei und ob die Betroffenen in dieser Sache vor dem Verfassungsgericht beklagt werden können. Aus Sicht des Innenministeriums wäre das Verwaltungsgericht Weimar die zuständige Instanz.

Wie die neun Verfassungsrichter bei der Frage der Zuständigkeit entschieden werden, lässt sich nach Ende der Verhandlung nur schwer sagen. Die AfD hat inzwischen auch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte bereits im Februar einem Eilantrag der Bundespartei stattgegeben. Die AfD klagte dort dagegen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei öffentlich ebenfalls als „Prüffall“ bezeichnet hatte.

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