Weimar. Die 2G-Regel im Einzelhandel beschäftigt nun auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG). Wie eine Gerichtssprecherin sagte, hat ein Kaufhaus-Konzern Klage eingereicht.
Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar beschäftigt sich derzeit mit der 2G-Regelung im Einzelhandel. Es liege ein Eilverfahren einer Kaufhauskette vor, sagte eine Sprecherin am Freitag auf Anfrage. Derzeit gäben die beteiligten Seiten noch Stellungnahmen ab. Ob mit einer Entscheidung noch vor Weihnachten zu rechnen ist, konnte sie nicht sagen. Der Antrag werde mit der gebotenen Eile bearbeitet.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatte am Donnerstag nach einer Klage der Kaufhauskette Woolworth die 2G-Regel im Einzelhandel des Bundeslandes gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht. Bund und Länder hatten am 2. Dezember beschlossen, dass bundesweit und unabhängig von der Inzidenz 2G im Einzelhandel gelten soll.
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Derzeit keine Aufhebung der 2G-Regelung vorgesehen
Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen beziehe sein Urteil auf die Lage vor Ort, sagte eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums. Vergleiche man die Sieben-Tage-Inzidenz von Niedersachsen und Thüringen vom Freitag, so sei diese in Thüringen fast fünfmal so hoch. "Der einzige Weg, um die immer noch extrem hohen Infektionszahlen hierzulande nachhaltig zu senken, besteht in Kontaktreduzierungen. Das betrifft alle Lebensbereiche." Derzeit sei keine Aufhebung der 2G-Regelung im Einzelhandel vorgesehen.
Die Industrie- und Handelskammer Erfurt sprach sich hingegen für eine Aufhebung der 2G-Regelung aus. Das aktuelle Urteil in Niedersachsen bestätige, dass der Einzelhandel kein Infektionsort sei, sagte Hauptgeschäftsführerin Cornelia Haase-Lerch. "Es ist gut und richtig, dass die Ungleichbehandlung in dieser Weise benannt wurde. Die Schutzmaßnahmen der Händler reichen aus." Der "Schlussstrich" unter 2G im Einzelhandel müsse nach diesem Urteil neu diskutiert werden, auch in Thüringen.
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