Gera. „Sie sind allgemeingefährlich“, hatte der Vorsitzende Richter in Gera eingeschätzt. Nun liegt das Ergebnis einer Prüfung durch den Bundesgerichtshof vor.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 34-jährigen Ostthüringers verworfen und damit das Urteil des Landgerichtes Gera bestätigt. Es hatte den Mann im vergangenen Jahr wegen schweren sexuellen Missbrauchs nicht nur zu zwei langjährigen Freiheitsstrafen, sondern auch zu einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung verurteilt.

Der Mann aus Pößneck war gegen das Urteil mit einer Revision vorgegangen. Der Bundesgerichtshof sieht aber keine Rechtsfehler im Spruch der neunten Strafkammer. Jene hatte das Urteil gegen den Angeklagten in zwei Tatkomplexe gegliedert. Zum einen hat er seine damalige Freundin angestiftet, einen kleinen Jungen zu missbrauchen und ihm davon Videos zu schicken. Später folgte der Missbrauch eines weiteren Babys mit einer anderen Frau. Viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe muss er dafür absitzen.

Täter kommt nach langjähriger Haftstrafe nicht auf freien Fuß

Sechs Jahre Haft legte das Gericht für den Missbrauch der Nichte seiner damaligen Freundin fest. „Sie sind allgemeingefährlich“, hatte der Vorsitzende Richter Harald Tscherner bei der Urteilsverkündung gesagt. Deshalb war sofort die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfolgt. Wenn er seine Strafe abgesessen hat, kommt er nicht auf freien Fuß. Jährlich wird dann geprüft, ob noch Gefahren für die Allgemeinheit bestehen.

Die Beisitzer der Gerichtskammer hatten selbst Hunderte Chatnachrichten zwischen dem Angeklagten und seiner Freundin gelesen und so erst die Ermittlungs­behörden auf die Spur weiterer Fälle gebracht; die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin noch mehr Taten ermitteln lassen und angeklagt.

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