Karlsruhe. Angela Merkel (CDU) hat Anfang 2020 mit einer Äußerung zum Ausgang der Wahl in Thüringen eine rote Linie überschritten. Laut Bundesverfassungsgericht hat sie Rechte der AfD verletzt.
Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 verletzen Rechte der AfD
Von Anja Semmelroch