Gera. Vergiftung, schwere Brandstiftung, fahrlässige Tötung – am Landgericht Gera hat am Dienstag ein komplizierter Prozess mit einem Fall aus dem Landkreis Greiz begonnen.

Ein 36-Jähriger aus dem Landkreis Greiz muss sich seit Dienstag am Landgericht Gera wegen versuchten Mordes in Kombination mit schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Tötung verantworten. Das Delikt, das ihm die Staatsanwaltschaft Gera vorwirft, soll sich bereits am 15. Juni 2015 ereignet haben.

Laut Oberstaatsanwalt Horst Sauerbaum hatte der Angeklagte den Entschluss gefasst, seine pflegebedürftige und bettlägerige Großmutter zu töten. Die Frau wohnte in einem Ortsteil von Zeulenroda im selben Haus wie er. Er soll ihr am Tattag eine tödliche Dosis eines Antidepressivums verabreicht haben. Um den bitteren Geschmack zu übertünchen, soll er dies mit einem Getränk oder einer Speise vermischt haben. Der Pflegedienst kam am gleichen Tag gegen 17.55 Uhr zu der Seniorin, stellte aber keine Auffälligkeiten fest.

Rettungsversuch nur vorgetäuscht?

Nachdem der Pflegedienst die Wohnung verlassen hatte, soll der Angeklagte Grillanzünder in der Wohnung verteilt und entzündet haben. Er rief die Feuerwehr und täuschte einen Rettungsversuch der Frau vor, als diese bereits nicht mehr geatmet hat. Er habe die Frau aus der brennenden Wohnung auf die Terrasse geschleppt. Gestorben ist die Frau an einem Kreislaufzusammenbruch infolge eines Verbrennungs- und Hitzeschocks der oberen Atemwege bei tödlicher Vergiftung. Die Wohnung brannte aus; am Haus entstand ebenfalls erheblicher Schaden.

Die erste Strafkammer unter Vorsitz von Uwe Tonndorf gab den rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen des Tötens auf Verlangen beziehungsweise der Beihilfe dazu in Betracht kommt. Der Angeklagte wolle zum Tatvorwurf schweigen, sagte Verteidiger Alexander Giehler.

Darum hat der Prozess erst 2022 begonnen

Das Landgericht hat elf weitere Verhandlungstage bis Mitte Dezember für den Fall angesetzt. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, die im Falle einer Verurteilung zu einer niedrigeren Strafe führen wird. Die Kammer sei in den vergangenen Jahren durch viele Haftsachen, die gewöhnlich sechs Monate nach der Inhaftierung verhandelt werden müssen, ausgelastet gewesen. Mehrfach habe er die Überlastung der Schwurgerichtskammer angezeigt. Doch der Fall blieb bis dieses Jahr in der Zuständigkeit seiner Kammer.

Im Fall einer anklagegemäßen Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren – ohne den Abzug durch die überlange Verfahrensdauer kalkuliert.

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