Erfurt. Im Revisionsverfahren gegen Sergej G. hat die Staatsanwaltschaft elf Jahre und vier Monate Haft gefordert. Der 43-Jährige soll sich statt versuchten Mordes nun wegen Körperverletzung und besonders schweren Diebstahls verantworten.

Im Revisionsverfahren gegen Sergej G. hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch elf Jahre und vier Monate Haft gefordert. Der 43-Jährige soll sich statt versuchten Mordes nun wegen Körperverletzung und besonders schweren Diebstahls verantworten. Hinzu kommen noch Nötigung und erneut Körperverletzung.

Der Bundesgerichtshof hatte die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes vom Frühjahr 2019 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Erfurt zurück verweisen. Damals lautete das Urteil dreizehneinhalb Jahre Haft.

Sergej G. hatte im Juli 2018 mit einer Flucht Erfurt und die Polizei tagelang in Atem gehalten. Über den Balkon war der Russe mit litauischer Staatsbürgerschaft damals in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingestiegen und hatte sie samt ihres neuen Freundes mit einem Messer bedroht. Anschließend flüchtete er, nahm die Frau aber gewaltsam mit.

Auf einer Wiese trifft der 43-Jährige danach auf sein nächstes Opfer. Er klaut einem Schlafenden die Geldbörse. Als dieser erwacht, soll der Angeklagte mehrfach mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen haben. Allein dafür soll er zehn Jahre hinter Gitter.

Der Verteidiger weist diese Strafforderung zurück. Sein Mandant habe sich nur gewehrt, als der Mann auf der Wiese beim Diebstahl aufgewacht sei und ihm ans Bein gegriffen habe. Dass er dabei das Messer in der Hand hielt, soll der Sergej G. unter Drogeneinfluss gar nicht bemerkt haben.

Der Staatsanwalt betont dagegen die brutale Tatausführung und verweist auf die schweren Stichverletzungen des Opfers.

Mit seinen letzten Worten zeigt Sergej G. kaum Einsicht. Er sieht den Grund für sein Verhalten und den Drogenkonsum vor allem bei seiner Ex-Freundin, die sich von ihm getrennt habe.

Das erneute Urteil wird kommenden Mittwoch erwartet.

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