Detmold. Im Fall um den hundertfachen Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Detmold ein erstes Urteil gesprochen. Der 49-jährige Angeklagte bekommt eine Bewährungsstrafe.

Das Landgericht Detmold hat am Mittwoch ein erstes Urteil im Fall um den hundertfachen Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde gesprochen. Der 49-jährige Angeklagte wurde wegen Anstiftung und Beihilfe zum sexuellen und schweren Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Außerdem muss der Mann aus Stade in Niedersachsen sich einer Therapie unterziehen und 3000 Euro an die 19-jährige Nebenklägerin zahlen. Die Bewährung ist für drei Jahre angesetzt. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Anklage hatte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten ausgesprochen. Damit wäre eine Bewährungsstrafe nicht möglich gewesen.

Angeklagter legte Geständnis ab

Der Mann soll von 2010 bis 2011 an mindestens vier Webcam-Übertragungen beim Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz bei Lügde teilgenommen haben. Das Gericht wertete das Geständnis des bislang nicht vorbestraften Heiko V. bereits am ersten Prozesstag zugunsten des 49-Jährigen.

Das Landgericht Detmold hatte dieses Verfahren vom Hauptprozess gegen zwei Angeklagte abgetrennt. Die Taten des Mannes aus Stade sind laut Anklage nicht vergleichbar mit den Vorwürfen gegen die Dauercamper aus Lügde und Steinheim. Der Mann aus Stade war im Gegensatz zu den anderen beiden Männern nie auf dem Campingplatz an der Landesgrenze zu Niedersachsen, wo über Jahre mehr als 40 Kinder hundertfach sexuell missbraucht wurden. Alle drei Männer sind Deutsche.

Da der 49-Jährige ein Geständnis abgelegt hat und keine Zeugen gehört werden, hat das Landgericht nur einen Prozesstag angesetzt. Mit 17 Uhr startete der Prozess ungewöhnlich spät. Das lag allerdings nach Angaben des Gerichts am vollen Terminkalender eines Gutachters.