Erfurt. Durch die Terminüberschneidung können die Volkszählung und die Grundsteuerreform leicht miteinander verwechselt werden.

„Im Info-Blatt vom Landesamt für Statistik heißt es im Punkt 18: Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden nicht gezählt. Beim Telefonforum vor wenigen Tagen erklärte das Finanzministerium genau das Gegenteil. Was ist denn nun richtig?“, fragte ein Leser.

Offenbar wurde aus Versehen der Zensus, also die Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung der Statistischen Ämter des Bundes, mit der Grundsteuerreform der Finanzverwaltungen verwechselt.

Bei diesen beiden Abfragen gelten unterschiedliche Regeln. Beim Zensus werden Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume grundsätzlich nicht mitgezählt, wie das Statistische Landesamt erklärte.

Bei der Grundsteuererklärung ist das anders: „Bad und Toilette, Flur sowie Wirtschaftsräume in einer Wohnung gehören zur Wohnfläche“, so das Thüringer Finanzministerium, „die Grundflächen von Zubehörräumen wie etwa Abstell- und Kellerersatzräume jedoch nicht“.

Auch beim Zensus zählen reine Keller-, Abstell- und Zubehörräume nicht zur Wohnfläche, bestätigte das Statistische Landesamt. ig