Erfurt. Statt im Gefängnis dürfen sie Weihnachten zu Hause feiern: Seit Jahren werden einige Straftäter aus Thüringens Gefängnissen vor dem Fest freigelassen. Doch sie müssen Voraussetzungen erfüllen.

Sieben Häftlinge sind in Thüringen wegen des Weihnachtsfests vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Sie seien bereits Ende November freigekommen, teilte das Thüringer Justizministerium auf Anfrage mit. Weitere Fälle werden demnach derzeit noch geprüft. Es handle sich dabei aber nicht um eine "Weihnachtsamnestie", vielmehr sei dir Grundlage für die Freilassungen ein Erlass über "Gnadenerweise aus Anlass des Weihnachtsfestes" vom Justizminister.

In Thüringen öffnen sich für Inhaftierte bereits seit 2002 nach Einzelfallprüfungen die Gefängnistore vorzeitig in der Adventszeit. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Gesamtstrafe nicht über zwei Jahren liegen dürfe, eine Unterkunft und ein Lebensunterhalt sichergestellt seien und kein Auslieferungsverfahren laufe, teilte das Ministerium weiter mit. Außerdem dürfe es keine unmittelbar anschließende Drogentherapie geben und die Betroffenen dürfen nicht wegen einer Sexualstraftat in Haft sein. Aktuell sitzen 1348 Menschen in Thüringer Gefängnissen (Stand: 13.12.).