Gera. Das Landgericht Gera musste sich in dieser Woche mit mehreren Mordfällen befassen. Die Kriminalfälle der Woche aus Saalfeld, Altenburg und dem Saale-Orla-Kreis.

Die Woche am Landgericht Gera war gekennzeichnet von zwei Mordverfahren, deren Grausamkeit es einen eiskalt den Rücken runterlaufen lässt. Beide Fälle eint, dass viele Menschen weggeschaut haben.

Die erste Strafkammer des Landgerichtes Gera unter Vorsitz von Uwe Tonndorf muss den Tod einer 32-Jährigen in Neustadt/Orla aufklären. Ihr Lebensgefährte hatte im Juni vergangenen Jahres den Notruf gewählt. „Sie macht keinen Zucker mehr“, sagte er dem Disponenten in der Rettungsleitstelle und forderte den Notdienst an. Parallel dazu begann der Mann mit der Wiederbelebung.

Dennoch wirft ihm die Staatsanwaltschaft Mord vor. Er habe die Frau an einem der Vortage derart heftig verprügelt, dass Rippen brachen und das Lungenfell sich entzündete. Ihren letzten Lebenstag hatte die Frau mit Schmerzen auf der Couch gelegen. Niedere Beweggründe und Unterlassen, um eine Straftat zu verdecken, so sieht es die Staatsanwaltschaft. Der ganze, schockierende Fall.

Wie sich zwei Angeklagte selbst verraten

Die neunte Strafkammer des Landgerichts verhandelt parallel unter Vorsitz von Harald Tscherner wegen eines Tötungsverbrechens in Altenburg. Gemeinschaftlichen Mord wirft die Staatsanwaltschaft zwei Männern vor. Haben sie einen Nachbarn in dessen Wohnung brutal getreten und mit dem Messer attackiert? Im Prozess beschuldigen sich beide gegenseitig, während sie selbst ihre Unschuld betonen. Doch Indizien verraten beide: Einer hatte gegenüber einem Zeugen mit der Tat geprahlt, der andere fällt durch Chats auf, in denen er Sorgen wegen des Verwesungsgeruches im Appartementhaus äußert. Die entsprechenden Belege wurden in den Prozess eingeführt.

In einem dritten Verfahren in dieser Woche lautete der Tatvorwurf versuchter Mord. In einer Saalfelder Obdachlosenunterkunft hatte ein Mann einen anderen nach einem Streit von hinten mit abgebrochenen Flaschen angegriffen. Das Opfer überlebte den Angriff. Das Gericht sah keinen Mordversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung, und verurteilte den Angeklagten zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Der Mann könnte aber schon nach zwei Jahren auf freien Fuß kommen.

Flucht nach Unfall führt zu Prozess und Strafe

Die Flucht nach einem Parkrempler gehört zu den Klassikern im Polizeibericht. Oft gehen die Geschädigten leer aus. Doch wer erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen – so wie ein 72-jähriger Rentner, den das Amtsgericht Pößneck in dieser Woche verurteilt hat.

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