Erfurt. Ein mutmaßlicher Drogendealer ist am Freitag zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte soll u.a. auf der A71 bei einem Fluchtversuch mit Vollgas auf Polizisten zugefahren sein.

Ein mutmaßlicher Drogendealer ist am Freitag vom Landgericht Erfurt zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Der 31-jährige Angeklagte soll u.a. am 12. April des Vorjahres bei seiner Festnahme auf der A71 während eines Fluchtversuchs unter Drogeneinfluss mit Vollgas auf Polizisten zugefahren sein. Die Beamten konnten sich retten und blieben unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft klagte diese Aktion wegen versuchten Mordes an. Die Schwurgerichtskammer folgte dem am Freitag in ihrem Urteil nicht. Die Hürden, die der Bundesgerichtshof für Fälle vorgegeben habe, bei denen Polizisten betroffen sind, seien sehr hoch, erklärt der Vorsitzende Richter Markus von Hagen.

Er spricht in seiner Urteilsbegründung von "nicht opferfreundlich". Denn es müsse u.a. genau geklärt werden, wie schnell das Fahrzeug gefahren sei und wie weit weg von den Beamten. Die BGH-Richter gehen davon aus, dass Polizisten auf derartige Attacken vorbereitet sein müssen und entsprechend handeln können. Was bedeutet, der Täter könne damit rechnen, dass sie sich außer Gefahr bringen.

Gericht spricht von rücksichtsloser und gefährlicher Tat

Ein Gutachter habe nicht genau klären können, mit welchem Tempo und welchem Abstand der Angeklagte auf die Polizisten zugefahren ist. Das aber wäre für eine härtere Verurteilung notwendig gewesen. Das Gericht spricht von einer rücksichtslosen und gefährlichen Tat, mit erheblichen psychischen Folgen für die Beamten.

Der 31-Jährige soll neun Jahren ins Gefängnis gehen. Die Liste der der vorgeworfenen Taten ist lang: Der mutmaßliche Dealer wird wegen Drogenhandels aber auch wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr, versuchter Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie Sachbeschädigung verurteilt. Nach seiner Haft soll er zudem vier Jahre lang kein Auto fahren dürfen.

Zeugenaussagen der Polizisten aber auch die belauschten Telefongespräche führt die Schwurgerichtskammer als Belege für die verurteilten Taten an. Die Verteidigung kündigte gegen das Urteil rechtliche Schritte an.

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