Erfurt. Die Thüringer Landesregierung hat ein energisches Durchgreifen bei Verstößen gegen Auflagen zum Eindämmen der Coronavirus-Pandemie angekündigt – auch mit sogenannten Zwangsmitteln.

Allerdings fehlt zu derr am Donnerstag erlassenen Thüringer Coronavirus-Eindämmverordnung sowie zum Infektionsschutzgesetz noch ein Bußgeldkatalog, wie es ihn beispielsweise im Verkehrsrecht gibt.

Das Infektionsschutzgesetz gebe lediglich den Rahmen für Bußgelder mit einer maximalen Höhe von 25.000 Euro vor, räumte ein Behördensprecher auf Anfrage dieser Zeitung ein. Er sah sich nicht in der Lage, konkret zu sagen, in welchem Rahmen beispielsweise Bußgelder für Teilnehmer von verbotenen Corona-Partys oder bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen und Kontaktverboten drohen.

Die Höhe möglicher Bußgelder müssten die örtlichen Behörden „nach pflichtgemäßem Ermessen“ festlegen, teilte das zuständige Gesundheitsministerium mit.

Die Thüringer Landesregierung erarbeite eine spezifische Bußgeldverordnung, war gestern zu erfahren. Wann diese allerdings vorliegt, bleibt vorerst unklar.