Gera. Das Landgericht Gera verhandelt seit Dienstag gegen einen 78-Jährigen. Der Ingenieur soll seinen Nachbarn heimtückisch umgebracht haben.

Am Landgericht Gera hat am Dienstag ein Mordprozess gegen einen 78 Jahre alten Mann aus Pößneck begonnen. Die Staatsanwaltschaft Gera wirft dem Rentner vor, im Februar aus Rache einen Nachbarn umgebracht zu haben.

Staatsanwalt Jens Wörmann nennt als Motiv einen Nachbarschaftsstreit. Demnach habe der Angeklagte geglaubt, sein Nachbar habe die Gartenhütte in der Kleingartenanlage an der Jenaer Straße zum Jahreswechsel von 2018 auf 2019 in Brand gesteckt. Dabei war ein Schaden von 10.000 Euro entstanden. Da er wusste, dass der Mann bald seine Wohnung räumen wird, sei er am Abend des 24. Februar gegen 22.10 Uhr in dessen Wohnung gegangen. Deren Eingangstür habe über eine Klinke verfügt und war nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dem schlafenden Opfer mit einem Einhandmesser einmal gezielt ins Herz gestochen zu haben – Mord aus niederen Beweggründen und heimtückisch begangen.

Angeklagter bittet Familie des Opfers um Entschuldigung

Der Angeklagte wählte selbst den Notruf und informierte, dass er seinen Nachbarn abgestochen habe und sie sich beeilen sollten, wenn sie ihn noch retten wollten. Der Notarzt konnte um 22.37 Uhr aber nur noch den Tod des Mannes feststellen. Zwei Stunden nach der Tat hatte der Angeklagte noch 1,8 Promille Alkohol im Blut. Gegenüber der Polizei stellte er die Tat als Unfall dar.

Zum Prozessauftakt vor der ersten Strafkammer bat der Angeklagte die Familie des Opfers um Entschuldigung. „Ich möchte aufrichtig um Verzeihung bitten. Ich habe versucht, mir zu erklären, wie es dazu kommen konnte, habe bis heute aber keine Erklärung gefunden.“ Der seit 46 Jahren verheiratete Ingenieur berichtet über seinen Verteidiger, dass er den Nachbarn in Verdacht hatte, seine Gartenhütte angezündet zu haben. Das habe ihn sehr aufgewühlt.

Am Tattag sei er zunächst in einer Eisdiele in Kahla und später in einem Lokal in Pößneck gewesen. Er habe Bier und Schnaps getrunken. Am Abend sei er tatsächlich in die Wohnung eingedrungen, es sei dunkel gewesen. Der Nachbar habe ihn getreten, er sei unglücklich auf ihn gefallen und habe ihn dabei verletzt. Aufgrund des fehlenden Schlafes und des Restalkohols habe er sich zunächst nicht daran erinnert, auf ihn gestürzt zu sein. Aufgezeichnete Aussagen beim Notruf „Das Schwein, diese Sau, soll er verrecken!“ könne er sich im Nachgang nicht mehr erklären.

Der Angeklagte sitzt seit Februar in Untersuchungshaft. Das Landgericht hat sechs weitere Verhandlungstage bis 30. September angesetzt.

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