Gera. Das Landgericht Gera hat David Köckert zu einer Geldstrafe verurteilt. Hauptvorwurf war ein Übergriff auf einen Angestellten seines Tattoostudios in Zeulenroda-Triebes.

Die erste Strafkammer des Landgerichtes Gera hat den Thüringer Neonazi, Greizer Stadtrat und Thügida-Gründer David Köckert zu einer Geldstrafe von 230 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.

Eine mindestens fünfjährige Gefängnis­strafe, wie nach einer Anklage wegen schwerer räuberischer Erpressung zunächst in Aussicht stand, war im Prozess schnell vom Tisch. Schon vor dem Auftakt hatte das Land­gericht eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Gera relativiert.

Hauptvorwurf war ein Übergriff auf einen Angestellten am 4. September 2018. Köckert hatte einen Mitarbeiter seines Tattoostudios in Zeulenroda-Triebes die mündliche fristlose Kündigung ausgesprochen und war dafür mit jenem in die Küche des Ladens gegangen. Bei einer Rangelei stürzten Köckert und der Mitarbeiter, der dann zwei Schläge auf den Rücken kassierte, zu Boden.

Handy eingesteckt und Daten gelöscht

Das Opfer sprach davon, dass Köckert einen Schlagring trug. Jener bestritt den Einsatz des verbotenen Gegenstandes. Das Gericht kam in seinem Urteil zu einer salomonischen Ansicht. Demnach habe Köckert zwar einen Schlagring in der linken Hand getragen, aber mit der rechten Hand zugeschlagen.

Als gefährliche Körperverletzung sei der Übergriff dennoch zu werten, erläuterte der Vorsitzende Richter Uwe Tonndorf, und verweist auf die Anwesenheit des zweiten Angeklagten und damit das gemeinschaftliche Vorgehen. „Das war eine äußerst unschöne Form einer fristlosen Kündigung“, sagte der Vorsitzende.

Nach der Prügelei habe Köckert das Privathandy des Mitarbeiters, welches jener zuvor auf den Tresen gelegt hatte, eingesteckt und die Daten gelöscht, weil er Geschäftsgeheimnisse darauf vermutete. Dies war genauso strafbar wie eine Beleidigung bei einer politischen Demonstration in Köthen, bei der Köckert die eingesetzten Polizeibeamten als „charakterlose Söldner“ bezeichnet hatte.

In Summe kam das Gericht für den wegen Körperverletzung vorbestraften Köckert auf eine Geldstrafe von 230 Tagessätzen, von denen noch die Tage in Untersuchungshaft in Abzug kommen. Verteidiger Alexander Giehler, der erhebliche Widersprüche in der Aussage des Opfers sah, hatte eine Geldstrafe von nur 120 Tagessätzen gefordert. Staatsanwalt Jens Wörmann plädierte hingegen auf zehn Monate Freiheitsstrafe – ohne Bewährung.

Der zweite Angeklagte kam wegen Beihilfe antragsgemäß mit 80 Tages­sätzen zu je fünf Euro davon. Sein Verteidiger Udo Freier hatte einen Freispruch gefordert. Er stellte in den Raum, dass das Opfer ein Spitzenzeuge fürs Landeskriminalamt gewesen sei.

Verteidiger: War das Opfer als V-Mann aktiv?

Schon während des Prozesses hatte er den Verdacht geäußert, dass der junge Mann als V-Mann aktiv sei. Jener hatte über mehrere Monate als Shopmanager in Köckerts Tattoostudio gearbeitet und war auch mit Bekannten des Neo­nazis zu verschiedenen Demonstrationen nach Chemnitz gefahren. Köckert warf dem Informatiker vor, Geld entwendet, für andere Zwecke benötigtes Testosteron über das Geschäft bestellt und Drogen­geschäfte initiiert zu haben. „Sollte es eine Falle werden?“ fragte deshalb Verteidiger Freier in seinem Plädoyer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hob in diesem Fall die Haftbefehle auf. Weitere bestehen aber für die Angeklagten, wobei der Haftbefehl für Köckert unter Auflagen außer Vollzug bleibt. Er verließ das Gericht auf freiem Fuß, sein Komplize fuhr wieder in Handschellen in die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft einen Überfall auf einen Pizzaboten in Gera vor, an dem aber Köckert nicht beteiligt gewesen sein soll.

Köckert selbst hat aus dem Verfahren Konsequenzen gezogen, wie er in seinem letzten Wort sagte. „Als Unternehmer muss man anders reagieren bei einer Kündigung und professioneller handeln. Da sind mit mir die Pferde durchgegangen. Das wird nie wieder bei einer Kündigung passieren.“