Erfurt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil in der sogenannten Schulbuch-Affäre Revision eingelegt. Nun müsse der Bundesgerichtshof zunächst prüfen, ob er diese zulässt.

Bei einer Revision wird ein Urteil auf Rechtsfehler überprüft, sagte ein Sprecher des Landgerichts Erfurt am Montag. Der verhandelte Fall wird damit nicht grundsätzlich neu aufgerollt.

Vor eineinhalb Wochen hatte das Landgericht den wegen Bestechung angeklagten ehemaligen Geschäftsführer eines Online-Buchhandels freigesprochen. Laut Urteilsbegründung ging die Strafkammer davon aus, dass dem Angeklagten nicht klar war, dass sein Geschäftsmodell überhaupt unzulässig sei.#

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann aus Ilmenau vor, seit Mitte der 1990er Jahre eine umsatzabhängige Vergütung für Sammelbestellungen von Schulbüchern bei der von ihm damals geführten Gesellschaft angeboten zu haben. 25 solcher Geschäfte sollen so zwischen 2011 und 2014 mit verschiedenen Schulen in Thüringen zustande gekommen sein.

Konkret soll der Buchhändler dabei über Fördervereine Bücher-Bestellscheine zum Ausfüllen für Eltern an Schulen und Lehrer gegeben haben. Dann wurden die Bestellungen gesammelt abgeben. Je nach Höhe des Umsatzes hätten die Inhaber der Bücherfirmen Spenden an die Vereine überwiesen. Dabei soll es teils um Summen zwischen 1000 bis rund 3000 Euro gegangen sein.