Meiningen. Eigentlich wurde im Meininger Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs mit einem raschen Urteil gerechnet. Doch dann gibt sich der Angeklagte plötzlich wankelmütig. Jetzt muss das Kind aussagen.

Überraschende Wende im Prozess wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Meiningen: Am zweiten Verhandlungstag hat der Angeklagte teilweise sein Geständnis widerrufen. Er hatte zu Prozessbeginn vor einer Woche auch eingeräumt, sich von 2015 bis 2018 zwei Mal an der heute achtjährigen Tochter seiner damaligen Freundin vergangen zu haben. Mit der Rücknahme dieser Aussage sei nun eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. So muss jetzt das Mädchen vor Gericht gehört werden. Das Kind soll voraussichtlich am 6. August in den Zeugenstand gerufen werden.

Da ohne ein Geständnis eine höhere Haftstrafe droht und damit Fluchtgefahr besteht, wurde der 35-Jährige noch im Gerichtssaal festgenommen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen den Angeklagten aus dem Raum Meiningen, der sich bislang auf freien Fuß befand. Daraufhin wollte der Mann dann vom Widerruf seines Geständnisses zurücktreten. Die Richter ließen sich jedoch nicht darauf ein. Es werde ein belastbares Geständnis gebraucht, hieß es.

Den Besitz von Kinderpornos bestritt der 35-Jährige allerdings nicht. Laut Anklage hat er unter einem Pseudonym von 2013 bis 2017 im Internet in mehr als 100 Fällen Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt heruntergeladen und teilweise weitergeleitet. Ein am Dienstag als Zeuge gehörter IT-Spezialist bestätigte, dass der Angeklagte auf entsprechende Dateien zugegriffen und einige davon auch weitergereicht hat.