Landkreis Hildburghausen. Über mehrere Jahre haben zwei Personen aus dem Landkreis Hildburghausen Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie ein Umzugsunternehmen führten. Das Amtsgericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe.

Weil sie dem zuständigen Jobcenter ihre umfangreiche Geschäftstätigkeit als Umzugsunternehmen über mehr als zwei Jahre nicht anzeigten, sind im Juni 2021 ein 49-jähriger Mann und eine 41-jährige Frau aus dem Landkreis Hildburghausen durch das Amtsgericht Sonneberg zu einer Freiheitsstrafe von je elf Monaten verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt.

Im Ergebnis geführter Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen und des Hauptzollamts Erfurt konnte den inzwischen rechts-kräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass sie im Zeitraum von Januar 2014 bis Februar 2017 ein Umzugsunternehmen führten, aus dem sie Einnahmen generierten.

Beide Personen bezogen jedoch seit dem 1. Januar 2014 im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld-II. Den Betrieb des Umzugsgewerbes zeigten die Leistungsempfänger dem zuständigen Jobcenter nicht an, woraus diesem ein Vermögensschaden von über 60.000 Euro entstand.

Die Leistungsempfänger beschäftigten außerdem zeitweise Arbeitnehmer, für die sie keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführten hatten. Der hierbei ermittelte Schaden für die Sozialversicherung beläuft sich auf über 3.000 Euro.

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