Gera. Im Prozess wegen Versicherungsbetrugs gegen Tino B. hat die Verteidigung eine kürzere Haftstrafe gefordert. Vor einer Woche hatte die Staatsanwaltschaft für eine Gesamtstrafe von sechs Jahren und neun Monaten plädiert.

Im Prozess wegen gewerbsmäßigen Versicherungsbetrugs hat am Mittwoch der Verteidiger des Hauptangeklagten, Tino B., eine kürzere Haftstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädierte vor einer Woche für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. In diese Strafe fließt eine Verurteilung des früheren Thüringer NPD-Funktionärs zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Dezember 2014 mit ein.

Die Anwälte der beiden weiteren Mitangeklagten forderten für ihre Mandanten jeweils Freisprüche.

Der Verteidiger von Tino B. begründet vor der Jugendkammer des Landgerichts Gera das Verringern der Haftstrafe gegen seinen Mandaten damit, dass von 125 ursprünglich angeklagten Fällen nur noch 59 Betrugsfälle nach der Beweisaufnahme übrige geblieben seien. Aus seiner Sicht befinden sich darunter noch mehrere Fälle aus dem Jahr 2009, die bereits verjährt sein könnten. Zudem widerspricht er dem Vortrag der Staatsanwaltschaft, die in einigen der Fälle von gewerbsmäßigem Betrugs ausgeht. Dieser liege nicht vor.

Angeklagter räumt im Schlusswort ein Dutzend Fälle ein

Der Anwalt lehnt auch die Forderung ab, von seinem Mandaten einen Wertersatz in Höhe von knapp 135.000 Euro für einen möglichen Schaden zu verlangen. Es habe im Prozess keinen Nachweis gegeben, so der Verteidiger, dass womöglich betrügerisch erlangtes Geld an Tino B. direkt geflossen sei.

Der Angeklagte Tino B. räumte in seinem Schlusswort vor Gericht mehr als ein Dutzend Fälle ein. Die übrigen von der Staatsanwaltschaft aufgelisteten Straftaten seien entweder nicht begangen worden oder er habe nicht gewusst, dass er zu Unrecht handelt. Derzeit absolviere der Angeklagte nach eigenen Angaben im Gefängnis ein Aufbaustudium im Bereich Wirtschaft. Im August kommenden Jahres seien ein Praktikum und die IHK-Prüfung geplant, führt er als Beleg dafür an, dass er sein Leben geändert habe und ließ durchblicken, dass er hoffe, bis dahin wieder in Freiheit zu sein.

Tino B. entschuldigte sich bei allen, die er geschädigt habe.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat das Gericht noch einmal darauf hingewiesen, dass in Fällen schwerer Straftaten, wie bei den angeklagten Betrügereien, zu berücksichtigen sei, dass die Verjährung mit Prozessbeginn ruhe. Das würde für die aus dem Jahr 2009 noch angeklagten Fälle zutreffen.

Die Jugendkammer kündigte für Mittwochnachmittag die Urteile in diesem Verfahren an.

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