Erfurt. Auch diese Weihnachten erfüllt sich für einige Häftlinge in Thüringen der Wunsch nach einem Fest in Freiheit. Doch die Entlassung ist an Bedingungen geknüpft.

Die Weihnachtsamnestie beschert in diesem Jahr sechs Häftlingen aus Thüringer Gefängnissen Feiertage in Freiheit. Damit werden weniger Gefangene vorzeitig aus der Haft entlassen als in den beiden Jahren zuvor. 2019 und 2018 profitierten nach Angaben des Justizministeriums jeweils neun Inhaftierte von dem Gnadenerweis. „Der Gnadenerlass zu Weihnachten ist in Thüringen inzwischen eine Tradition“, betonte Justizminister Dirk Adams (Grüne).

Im Freistaat öffnen sich bereits seit 2002 für Inhaftierte nach Einzelfallprüfungen wenige Wochen vor Heiligabend die Gefängnistore. „Dabei geht es natürlich darum, dass die Entlassenen das doch immer sehr emotional aufgeladene Weihnachtsfest mit ihrer Familie verbringen können“, sagte der Minister. Der Erlass habe aber auch ganz pragmatische Gründe.

So könnten die Betreffenden noch vor den Feiertagen die notwendigen Behördengänge erledigen, bevor sie dann im neuen Jahr wieder in den Alltag starten. Ihre Haftzeit hätte regulär teils bis zum 8. Januar 2021 gedauert. „Alles in allem geht es immer um einen möglichst reibungslosen Übergang in ein hoffentlich straffreies Leben nach der Haft“, sagte Adams.

Entlassung an Bedingungen geknüpft

Die vorzeitige Entlassung ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Weihnachtliche Milde erfährt nur, wer sich hinter Gitter einwandfrei verhalten hat. Doch nicht alle Häftlinge, deren Haftzeit zwischen Ende November und Anfang Januar regulär endet, dürfen auf den Gnadenerlass hoffen. Wer zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wurde, kommt nicht vorzeitig frei.

In den Thüringer Gefängnissen saßen nach Angaben des Ministeriums Ende November 1548 Häftlinge ein (Ende November 2019: 1564 Häftlinge). Die Belegungsquote liegt damit bei knapp 88 Prozent.