Nach Masken-Entscheidung: Weimarer Amtsrichter darf nicht weiter arbeiten

red
Ein umstrittener Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als solcher tätig sein. (Symbolbild)

Ein umstrittener Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als solcher tätig sein. (Symbolbild)

Foto: Shutterstock / Archiv

Weimar/Meiningen.  Der umstrittene Weimarer Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Grund dafür sind Urteile, die er zuvor gefällt hatte.

Der wegen seiner Maskenurteile umstrittene Weimarer Amtsrichter darf vorläufig nicht mehr als Richter arbeiten. Das hat das Thüringer Richterdienstgericht jetzt entschieden.

Der Amtsrichter hatte im Jahr 2021 eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefällt. Er entschied damals, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert worden.

Das Landgericht Meiningen, bei dem das Richterdienstgericht angesiedelt ist, bestätigte MDR Thüringen die Entscheidung. Der betroffenen Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen.

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