Erfurt. Ein Betrieb will FFP2-Masken ausgeben. Der Betriebsarzt erklärt aber, OP-Masken seien besser. Zudem müsse jedem Kollegen eine Gesundheitsprüfung angeboten werden. Stimmt das?

Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mit Hilfe von Experten beantworten wollen.

Unser Betrieb will FFP2-Masken ausgeben. Unser Betriebsarzt erklärte aber, OP-Masken seien besser. Zudem müsse er jedem Kollegen zuvor eine Gesundheitsprüfung anbieten. Stimmt das?

Dazu erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Medizinische Gesichtsmasken reichen für Arbeitsbereiche mit hohem Risiko nicht aus, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Liegt ein erhöhtes Risiko vor, muss der Arbeitgeber für entsprechenden Schutz sorgen, etwa in Form von geeigneten Atemschutzmasken. Diese filtern Partikel und Aerosole aus der Luft. Träger sind so vor dem Einatmen kleinster luftgetragener Partikel weitgehend geschützt. Medizinische Gesichtsmasken bedecken Mund und Nase, dichten am Gesicht aber nicht ab. Sie ersetzen nicht den Atemschutz. Ob Beschäftigte zu jenen Berufsgruppen gehören, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Dafür ist das Unternehmen verantwortlich. Dabei können Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder die Betriebsmediziner mit eingebunden werden. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben dafür Informationsmaterial.

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