Erfurt. Die Verbraucherzentrale Thüringen geht gegen Ticketregeln des Verkehrsverbundes Mittelthüringen vor. Warum sich die Verbraucherschützer auch einen Gang vor Gericht vorbehalten.

Die Verbraucherzentrale Thüringen geht gegen die Ticket-Umtauschregeln des Verkehrsverbundes
Mittelthüringen (VMT) vor. Die Verbraucherschützer halten den ersatzlosen Verfall von angebrochenen 4-Fahrtentickets bei Tariferhöhungen für unzulässig, wie MDR Thüringen am Samstag berichtete. Ab 1. April wird Bus- und Bahnfahren im Verbandsgebiet teurer. Anders als sonstige Tickets sind den Angaben nach angebrochene 4-Fahrtentickets nicht umtauschbar.

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Unterlassungsklage gefordert

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine Ungleichbehandlung und fordert in ihrer Abmahnung vom VMT eine Unterlassungserklärung. Sollte der Verkehrsverbund nicht darauf eingehen, behalte sich die Verbraucherzentrale ausdrücklich den Gang von Gericht vor. "Wir halten die Geschäftsbedingungen in diesem Punkt für unzulässig und wollen das für die Kunden geklärt haben", sagte Referatsleiter Ralf Reichertz. Vom Verkehrsverbund war dazu am Samstag keine Stellungnahme zu erhalten.

Dem Verbund Mittelthüringen gehören 15 Verkehrsunternehmen an. Er umfasst die Städte Erfurt, Weimar, Jena und Gera sowie die Kreise Gotha, Weimarer Land, Saale-Holzland, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla.

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