Weimar. MLPD legte Kranz in Gedenkstätte nieder und hielt Kundgebung auf dem Buchenwaldplatz ab

Mehrere hundert Mitglieder und Sympathisanten des Internationalistischen Bündnisses und der an ihm beteiligten Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gedachten am Samstag in Weimar Ernst Thälmanns. Am Sonntag jährte sich die Ermordung des KPD-Vorsitzenden im KZ Buchenwald zum 75. Mal.

Der Veranstaltung waren juristische Auseinandersetzungen vorausgegangen, bei denen selbst das Bundesverfassungsgericht angerufen wurde. Die Anmelder hatten geplant, Kundgebung, Führungen und Kranzniederlegung im Rahmen einer Großveranstaltung in der Gedenkstätte Buchenwald durchzuführen.

Das hatte die Gedenkstätten-Stiftung untersagt. Da die MLPD am Samstag in Erfurt ebenfalls den Auftakt ihres Landtagswahlkampfes anberaumte, befürchtete die Stiftung eine parteipolitische Vereinnahmung der Opfer von Buchenwald. Zudem sei die Gedenkstätte kein Ort der Rechtfertigung des Stalinismus.

Stadt und Verwaltungsgericht bestätigten das Verbot. Die Nacht von Freitag auf Samstag brachte indes einen Kompromiss. Thüringens Oberverwaltungsgericht erlaubte zumindest die Kranzniederlegung in der Gedenkstätte Buchenwald. Das Gericht gestattete die Teilnahme von 50 Personen, Redebeiträge und das Singen zweier Lieder. Den Beschwerden gegen das Verbot der Gedenkkundgebung und der Führungen in Buchenwald folgte das OVG nicht. Den nächtlichen Eilantrag des Internationalistischen Bündnisses, um auch diese Veranstaltungsteile stattfinden zu lassen, lehnte das Bundesverfassungsgericht ab. Ihre Kundgebung hielten die Antragsteller am Samstagmittag in der Stadt auf dem Buchenwaldplatz. Im Anschluss formierten sie sich zu einem Protestmarsch gegen das Verbot von Stadt, Stiftung und Verwaltungsgericht.