Wartburgkreis. Kreistagsmitglieder beschließen verbesserte Aufwandsentschädigung für sich und einen Kompromiss bei der Ausstattung ihrer Fraktionen.

Dieses Thema wollte die Mehrheit im Kreistag lieber schnell vom Tisch haben und zu lange Debatten vermeiden: So stimmte sie sowohl der Erhöhung der eigenen Entschädigung als auch einem deutlich erhöhten kreislichen Zuschusses für die Arbeit der Fraktionen als von der Verwaltung vorgesehen auf direktem Wege zu.

Der Vorschlag der Freien Wähler und der Linken, diese Themen erst noch im Kreisausschuss und im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten, fand keine Unterstützung.

Die Kreistagsmitglieder erhalten künftig als Entschädigung für ihr Tun einen monatlichen Sockelbetrag, welcher von 200 auf 240 Euro steigt. Dazu gibt es ein Sitzungsgeld von 25 statt der bisherigen 15 Euro.

Landrat will Kleinere benachteiligen

Während dieser Tagesordnungspunkt sehr schnell erledigt war, ging es beim Thema Zuschüsse für die Fraktionen hitziger zu. Bislang gestand der Kreis den Fraktionen zur Finanzierung je eines Mitarbeiters einen Zuschuss von 36.550 Euro zu. Das belastete den Kreishaushalt bei vier Kreistagsfraktionen jährlich mit 146.200 Euro. Da mit der AfD eine weitere Fraktion hinzu kam, hätte eine gleich bleibende Regelung den Kreis 182.750 Euro im Jahr gekostet.

Landrat Reinhard Krebs (CDU) schlug daher eine Änderung vor, um den Anstieg der Kosten zu verhindern. Schließlich, so heißt es in der Begründung, sei „die bisher im Wartburgkreis geleistete Unterstützung der Fraktionen im Vergleich zu anderen Landkreise in Thüringen als sehr hoch einzuschätzen“. Krebs schlug deshalb vor, dass jede Fraktion einen Sockelbetrag von 1500 Euro erhält und 80 Euro je Fraktionsmitglied – beides s monatlich.

In der Gesamtsumme wären bei fünf Fraktionen mit 49 Mitgliedern (der eine NPD-Mann im Kreistag hat keinen Fraktionsstatus) jährlich 137.040 Euro aus dem Kreishaushalt zu zahlen gewesen.

Krebs hatte schon vor ein paar einmal Anlauf genommen, diese Zuschüsse an die Fraktionen zu senken, war aber nie damit durchgekommen. Sein neuer Vorschlag hätte den Anstieg der Kosten durch die fünfte Fraktion mehr als kompensiert.

Doch dies wollte die Mehrheit des Kreistages nicht mittragen, vor allem die kleineren Fraktionen liefen dagegen Sturm. Denn die vorgeschlagene Veränderung der Zahlungsgrundlagen hätte gerade für sie negative Folgen. Während die CDU mit ihren 20 Mitgliedern bei der Landrat-Variante ein leichtes Plus gemacht hätte (37.300 Euro im Jahr statt 36.550 Euro) hätte es bei den Fraktionen Freie Wähler/LAD, SPD/Grüne und Die Linke mit ihren jeweils sieben Mitgliedern plötzlich nur noch 2720 statt 36.550 Euro in der Fraktionskasse gespült. Neuling AfD wäre bei acht Fraktionsmitgliedern mit 25.680 Euro im Jahr dabei gewesen.

Diese Benachteiligung fand Freie Wähler-Fraktionschef Klaus Bohl „nicht okay“. Man müsse sehen, dass Demokratie auch etwas koste. Wer qualitativ gute Arbeit der Fraktionen erwarte, müsse diesen die Chance geben, dass sie sich mit Hilfe eines Fraktionsmitarbeiters und dessen Vorarbeit gut vorbereiten können. „Die Kreistagsmitglieder sitzen hier im Ehrenamt“, erinnerte er.

Die AfD dagegen nutzte die Chance und forderte, dass die Fraktionen künftig nur noch 500 Euro im Monat erhalten. Die Fraktionen im Eisenacher Stadtrat etwa kämen auch mit deutlich weniger Zuschüssen aus. Dieser Antrag wurde später ebenso abgelehnt, wie der des Landrates.

Hans-Joachim Ziegler (SPD/Grüne) stand an der Seite von Bohl und machte einen akzeptablen Kompromiss-Vorschlag. Die Fraktionen müssten weiter in der Lage sein, „politische Meinungsbildung zu leisten – sowohl sachlich als auch personell“. Er beantragte daher, dass der monatliche Sockelbetrag auf 1900 erhöht werden solle, bei einem gleich bleibenden Zuschuss von 80 Euro je Fraktionsmitglied im Monat. Zudem soll das Geld flexibel für Sach- und Personalaufwendungen ausgegeben werden dürfen.

Das zieht Ausgaben des Kreises von 161.040 Euro nach sich – also immer noch rund 21.000 Euro weniger als es nach der alten Regelung für fünf Fraktionen gewesen wären, aber 24.000 Euro mehr als bei der Landrat-Regelung. Durch den Ziegler-Vorschlag kommen die vier kleinen Fraktionen auf jährliche Zuschüsse von rund 30.000 Euro, während sich die CDU auf 42.000 Euro freuen kann.

Der Kreistag folgte Zieglers Antrag mit großer Mehrheit.