Eisenach. Die Verkehrswacht sieht Probleme in schlechten Straßenverhältnissen und zu wenig ausgebauten Fahrradwegen. Ohnehin wünschte sie sich, dass auch E-Rollerfahrer einen Nachweis von Verkehrskompetenzen erbringen sollten.

E-Scooter sind seit einiger Zeit ein viel diskutiertes Thema. Der Bundesrat verabschiedete im Mai die Verordnung für sogenannte Elektro-Kleinstfahrzeuge. Nun sind die Elektro-Tretroller seit einigen Wochen auf Deutschlands Straßen unterwegs.

Nur mit einer gültigen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), also einer Straßenzulassung, darf man seit dem 15. Juni offiziell mit den Rollern auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, muss man die Straße benutzen. Gehwege sind zur Sicherheit der Fußgänger untersagt. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) begrüßt dieses Gehweg-Verbot. Durch das Fahren auf Fußgängerwegen wären „Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen in besonderem Maße gefährdet“, so Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht.

Für die Elektroroller gilt eine Versicherungspflicht. Da man bereits mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen E-Scooter fahren darf, benötigt man die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, um eine Versicherung abschließen zu können. Als Nachweis wird eine Versicherungsplakette auf die Rückseite des Rollers geklebt. Laut Gesetz gibt es keine Führerscheinpflicht für das Fahren eines Elektrorollers.

Die Verkehrswacht würde neben einem Mindestalter von 15 Jahren allerdings gern einen Nachweis von grundsätzlichen Verkehrskompetenzen sehen, ähnlich wie bei einer Mofa-Prüfbescheinigung. Abgesehen von den gesetzlichen Regeln gibt es noch technische Vorschriften. Die Roller dürfen zum Beispiel die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten. Die meisten Roller wiegen weniger als 15 Kilogramm und sind zusammenklappbar, wodurch sie problemlos in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgeführt werden können.

Eine große Gefahr sieht der Bund im Kampf gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) insbesondere darin, „dass der E-Tretroller als Alternative zum Auto oder Motorrad genutzt wird, um alkoholisiert am Straßenverkehr teilzunehmen. Für diese Verkehrsteilnehmer gelten aber die gleichen Promille-Grenzen wie für alle anderen Beteiligten am Straßenverkehr“, sagt Peter Gerhardt, Präsident des BADS. Alle Fahrten mit einem Fahrzeug – einschließlich Elektroroller – unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind strafbar und werden entsprechend geahndet. Der BADS weist deshalb gesondert auf das Motto „Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht“ hin, um Unfälle zu vermeiden.

In Eisenach haben sich die E-Roller bis jetzt noch nicht durchgesetzt. Zu dieser Thematik äußert sich Jürgen Lipprandt, Vorsitzender der Verkehrswacht Wartburgkreis Region Eise­nach, auf Anfrage unserer Zeitung. Seiner Meinung nach ist die Stadt mit ihren engen Straßen, Pflastersteinen und wenig vorhandenen Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen nicht besonders für Elektroroller geeignet. Diese seien ein noch größeres Risiko für Teilnehmer im Straßenverkehr, insbesondere für Fußgänger. „Vor allem ist es wichtig, dass man nicht auf den Gehwegen fahren darf“, äußert Lipprandt. Aber nicht nur für andere Verkehrsteilnehmer ist das Fahren mit einem E-Scooter gefährlich, sondern auch für den Fahrer selbst. Man wird „noch schlechter gesehen als ein Radfahrer, der etwas höher sitzt“, so Lipprandt.

Auch der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) sieht eine „generell erhöhte Gefahr im Gegensatz zum Radfahren“, so Christoph Meiners, Vorsitzender für Eisenach und Wartburgkreis. Dennoch unterstützt der ADFC generell „jegliche emissionsfreie Fortbewegung im Verkehrsraum“ und würde „gern den in Eisenach leider wenig vorhandenen Verkehrsraum für Radfahrer mit den E-Scootern teilen“.

Zum Thema Nachweis von Verkehrskompetenzen weist Jürgen Lipprandt hin: „Schon im Kindergarten und in der Grundschule erlernen Kinder den Umgang mit dem Fahrrad, sowie Regeln und Gefahren im Straßenverkehr. Dementsprechend sollte es auch eine Art Schulung für das Fahren mit Elektrorollern geben.“ Er rät außerdem: Um Unfälle weitgehend zu vermeiden, sei es wichtig, sich in Form einer Testfahrt mit dem Roller vertraut zu machen. Dabei sollte man vor allem Grundfahraufgaben und das Ausbalancieren üben.

Jürgen Lipprandt möchte die E-Scooter im Allgemeinen nicht schlecht reden. Für Städte mit ebenen Straßen und einem gut ausgebauten Fahrradwege-Netz sieht er die Nutzung der Roller auf jeden Fall als Vorteil. In der nächsten Zeit sollte es seiner Meinung nach aber noch einige gesetzliche Anpassungen geben. Vor allem sollte es eine geregelte Helmpflicht geben, die vermutlich einige schwere Unfallfolgen vermindern könne.