Eisenach. Die Stadt Eisenach will künftig Laubbäume ab 50 Zentimetern Stammumfang schützen. Bis jetzt liegt der Wert niedriger.

Die Stadt Eisenach will ihre Baumschutzsatzung ändern. Danach sollen beispielsweise Laubbäume mit einem Stammumfang von größer als 50 Zentimetern unter den Schutzbegriff fallen. Bisher lag dieser Wert bei 35 Zentimetern.

Die FDP-Fraktion im Stadtrat hat – abweichend von der Vorlage der Verwaltung – beantragt, bei den 35 Zentimern zu bleiben. Doch im Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen, Wirtschaft und Tourismus fand dieser Antrag am Montag keine Zustimmung.

Keine Zustimmung erhielt außerdem der Antrag der Ratsfraktion Bürger für Eisenach (BfE), den Passus zu streichen, wonach für Nadelbäume unter einem Stammumfang von 65 Zentimetern die Satzung nicht gelten sollte. Danach wären Laub- und Nadelbäume sozusagen „gleich“ in der Bewertung gestellt.

Bürgermeister Christoph Ihling (CDU) verteidigte die Vorlage der Stadtverwaltung und bekam dafür im Ausschuss mehrheitliche Zustimmung, bei einer Stimmenthaltung. Das gilt als Vorentscheid für den Stadtrat, der letztlich über die Satzung entscheidet. Nicht unter die Satzung fallen auch Obstbäume – mit Ausnahme von Walnuss, Esskastanie, Baumhasel, Zier- und Wildobst und in Bebauungs- und Grünordnungsplänen.