Eisenach. Per Satzung möchte die Stadt Eisenach die Wahlwerbung regeln. Das ist Thema der nächsten Sitzung des Hauptausschusses.

Eine neue Satzung soll in Eisenach die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen während der Wahlkampfzeit regeln. Der städtische Hauptausschuss wird darüber zur Sitzung am Mittwoch diskutieren. Vorgesehen ist beispielsweise, die Zahl der Plakate und Werbeträger auf maximal 1.500 zu begrenzen. Welche Partei oder Wählergruppe wie viele dieser Plakate und Werbeträger anbringen darf, soll sich nach dem letzten Wahlergebnis richten.

Weitere Themen der Ausschusssitzung, die als Vorberatung für den Stadtrat am 4. Februar gilt, sind der Bebauungsplan für die Bahnhofsvorstadt, auch bekannt als „Tor zur Stadt“, eine Kreditaufnahme für die Städtische Wohnungsgesellschaft sowie ein Fördermittelantrag für die neue Sporthalle und Berufsschule.

Öffentliche Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 29. Januar, 17 Uhr, Konferenzraum 122, Verwaltungsgebäude Markt 2.