Eisenach. Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) verweigert Stadträten der NPD den Handschlag, obwohl es laut Kommunalordnung vorgeschrieben ist. Auf unserer Facebook-Seite wird die Aktion kontrovers diskutiert.

Nach dem verweigerten Handschlag von Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke)gegenüber Stadträten der NPD wird die Aktion kontrovers diskutiert. Wolf hatte bei der konstituierenden Sitzung des neuen Eisenacher Stadtrates am Dienstagabend vier Stadträten der NPD den obligatorischen Handschlag verweigert. Laut Thüringer Kommunalordnung ist sie verpflichtetdie neuen Stadträte per Handschlag in ihr Amt einzuführen.

Auf unserer Facebook-Seite gehen die Meinungen zu der Entscheidung von Zustimmung bis Unverständnis. So schreibt beispielsweise Mathias Günther: „Richtige Geste einer konsequenten Demokratin“. Auch Gerti Graf hat Verständnis für die Oberbürgermeisterin und schreibt: „Diese Frau hat mein vollstes Verständnis. Ich denke, diese Kommunalverordnung sollte man ändern. Es kann doch nicht sein, dass man gezwungen wird, jedem die Hand zu geben, ob man nun will oder nicht.“

Auch Isabel Kummer kann die aktuelle Regelung der Kommunalordnung nicht nachvollziehen und kommentiert auf unserer Facebookseite: „Warum sollte ein Mensch, egal welches Amt er bekleidet durch irgendein Gericht der Welt dazu verpflichtet werden, Körperkontakt mit jemandem zu haben. Starkes Statement der Oberbürgermeisterin. Zeigt, dass sie nicht mit dem Strom schwimmt.“

„Regeln hin oder her. Von mir bekäme diese Person auch keinen Handschlag. Respekt Frau Wolf“, schreibt Elvira Wolf. Ähnlich sieht es Matthias Günther, der schreibt: „Richtige Geste einer konsequenten Demokratin.“

Es gibt jedoch auch zahlreiche Reaktionen, die das Verhalten von Katja Wolf kritisch sehen. „Natürlich ist das nicht schön, jemandem die Hand geben zu müssen, den man zutiefst ablehnt. So ist aber nun mal die Rechtslage, und man weiß das, wenn man sich als (Ober-)Bürgermeister(in) zur Wahl stellt“, schreibt beispielsweise Dirk Bergner.

Jens Schäfer schreibt: „Mit so einem Kindertheater macht man keine Landespolitik beziehungsweise Kommunalpolitik.“

„Als Oberbürgermeisterin sollte man sich schon an geltendes Recht halten“

„Daran kann man sehen das diese Frau keinen Anstand hat“, moniert Volker Bauer auf unserer Facebookseite.

„Als Oberbürgermeisterin sollte man sich schon an geltendes Recht halten und über der privaten Einstellung stehen. Ich möchte nicht wissen, was das Gerichtsverfahren, den Steuerzahler, gekostet hat?“, fragt sich Michael Maurer.

„Demokratie ist nicht „wünsch dir was“. In einer Demokratie muss/soll man sich auch mit politischen Gegnern auseinandersetzen. Aber das ist einigen zu unbequem. Ich kann beruflich auch niemanden ignorieren oder mobben nur weil ich ihn nicht mag oder er anderer Meinung ist“, kritisiert Danny Rohland das Verhalten von Katja Wolf.

Renato Gebele sieht das Problem an einer anderen Stelle und kommentierte auf unserer Facebook-Seite: „Das Problem hätten wir gar nicht, wenn das Verfassungsgericht diese Partei verboten hätte und nicht argumentiert, dass sie zu klein und unbedeutend ist, obwohl die Verfassungsfeindlichkeit durch das Gericht bestätigt wurde.“

Katja Wolf selbst verteidigte ihr Verhalten. „Ich bleibe dabei, dass ich den NPD-Stadträten zur Verpflichtung nicht die Hand geben werde“, sagte sie in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz kurz vor der Stadtratssitzung. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts habe sie mit Enttäuschung gelesen. „Wir gehen in Widerspruch zur Revisions-Nichtzulassung“, sagt Wolf.

Für sie besitze das Urteil somit keine Rechtskraft – es sei noch ein schwebendes Verfahren. Katja Wolf verweist zu ihrer Rechtsposition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe zum NPD-Verbotsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht habe mehr als einmal deutlich gemacht, dass die NPD verfassungsfeindliche Positionen vertrete.

„Das ist ein skandalöses Verhalten, unwürdig für ein Stadtoberhaupt“, betonte NPD-Fraktionschef Patrick Wieschke. Nach juristischer Beratung erwäge die Fraktion eine Klage.

Eisenachs Oberbürgermeisterin verweigert NPD-Stadträten den Handschlag

Oberverwaltungsgericht: Bürgermeister müssen alle Stadträte mit Handschlag verpflichten