Landkreis. Harald-Zanker, Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises, wird durch neue Verordnung höhergestuft als bisher.

Die Zeit, in der Landrat Harald Zanker (SPD) freiwillig auf einen Teil seines Gehalts verzichtete, geht mit dem bevorstehenden Haushaltsbeschluss 2020 zu Ende. Grund ist, dass das Innenministerium die Besoldungsverordnung geändert hat, mit Zustimmung des Gemeinde- und Städtebundes. Bisher hatten Gemeinden und Kreise die Wahl zwischen zwei Gehaltsstufen, die von der Einwohnerzahl abhingen. Für den Unstrut-Hainich-Landrat war eine Besoldung nach B4 oder B5 möglich. Zanker wählte jahrelang freiwillig die niedrigere Stufe. „So ein Verzicht ist bundesweit einmalig“, sagte er. Die neue Regel lasse nun keinerlei Spielraum mehr zu, so dass im Stellenplan des Etat-Entwurfs jetzt die B6 stehe.