Mühlhausen. 750 Euro Geldstrafe verhängte das Amtsgericht Mühlhausen, weil eine Frau ihren Hund nicht ärztlich versorgen ließ.

Die Hündin juckte sich, hatte Flecken und blutige Stellen am ganzen Körper. Die Besitzerin unternahm nichts dagegen, sie wurde deshalb vermutlich angezeigt.

Denn das Veterinäramt machte im Juli 2018 eine Kontrolle und sah sich das kurz geschorene Tier an. Es hatte nach einem Milbenbefall Kratzstellen am ganzen Körper. Dass es dem Tier nicht gut ging, war offensichtlich, berichteten Zeugen vor dem Amtsgericht Mühlhausen.

Knapp am Tierhaltungsverbot vorbeigeschrammt

Die 39-Jährige will sich gekümmert und beim Tierarzt gewesen sein. Doch das bestätigte sich nicht. Sie unterließ für einige Wochen, das Tier untersuchen und therapieren zu lassen. Das Amtsgericht verurteilte die Frau daher wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 750 Euro. Laut Urteil ging sie erst zum Tierarzt, nachdem ihr das Amt ein Verbot androhte.

Sie sei knapp am Tierhaltungsverbot vorbeigeschrammt, sagte Strafrichter Thomas Linß. Auch die Amtstierärztin hatte darauf verzichtet, weil es dem Tier bei der letzten Kontrolle vor wenigen Wochen gut ging.

Verantworten musste sich die Mühlhäuserin darüber hinaus wegen Körperverletzung: Nach einem Streit hatte sie einer anderen Person Deo-Spray ins Gesicht gesprüht.

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