Mühlhausen. Das Blitzer-Urteil aus dem Saarland hat keine Folgen für die Stadt Mühlhausen. Das Blitz-Gerät Traffi-Star S 350 bleibt in Betrieb.

Das Blitzer-Urteil aus dem Saarland hat keine Folgen für die Stadt Mühlhausen. „Die Messtechnik funktioniert zuverlässig und korrekt“, informierte Stadtsprecherin Anke Pfannstiel auf Nachfrage. Daher gebe es aus Sicht der Stadtverwaltung auch keine Veranlassung, die Anlage abzuschalten beziehungsweise nicht mehr mobil einzusetzen.

Der saarländische Verfassungsgerichtshof erklärte jüngst in seinem Urteil Radarfallen für unzulässig, die beim Blitzen keine Messdaten speichern. Ein Autofahrer hatte geklagt, der mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h geblitzt wurde. Laut Gericht konnte mit dem im vorliegenden Fall verwendeten Gerät Traffi-Star S 350 der Firma Jenoptik das Vergehen zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Auch die Stadt Mühlhausen verwendet dieses Messgerät beim Blitzen.

Nach Ansicht der Stadtverwaltung erfüllt ¬das Gerät Traffi-Star S 350“ alle gesetzlichen Regelungen für Messgeräte. Auch werde die Zulassung durch das Urteil nicht aufgehoben. Zumal der Verfassungsgerichtshof nicht infrage stelle, dass das Gerät technisch einwandfrei funktioniert.

Nach Angaben von Anke Pfannstiel hat sich bis jetzt ein Autofahrer auf das Urteil berufen und Einspruch eingelegt.