Bad Langensalza. Über das Internet hatte sich der Mann mit einer 12-Jährigen aus Bad Langensalza verabredet. Was in der Verhandlung am Landgericht noch herauskam.
Im Januar hatte ein Vermisstenfall deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine Zwölfjährige aus Bad Langensalza war tagelang verschwunden. Schließlich fand die Polizei sie in der Wohnung eines 34-Jährigen in Gotha. Über Tage hinweg hatte er sich an dem Mädchen vergangen.
Das Landgericht Erfurt hat den Mann nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs an dem Kind in mehreren Fällen sowie Entziehung Minderjähriger und Besitzes von Kinderpornografie verurteilt. Dafür muss er vier Jahre ins Gefängnis.
Der Mann war in allen Punkten geständig und hat dem Mädchen somit eine Aussage vor Gericht erspart, erläutert der Vorsitzende Richter am Landgericht, Holger Pröbstel.
Über Nachrichtendienst Nacktbilder versendet
Bei der Verhandlung wurden weitere Details des Falls bekannt. Der 34-Jährige und die 12-Jährige hatten sich Ende vergangenen Jahres über den Internet-Nachrichtendienst Snapchat kennengelernt. Er schickte ihr Nacktbilder von sich, die auch seinen erigierten Penis zeigten. Auch das Mädchen schickte dem Mann freizügige Fotos, auf denen sie nur leicht bekleidet war.
Zu diesem Zeitpunkt war der Mann ledig, lebte allein. Aus einer früheren Beziehung hat er eine Tochter. Schließlich verabredeten sich die Schülerin und der Mann in dessen Wohnung in Gotha – und hatten Geschlechtsverkehr miteinander.
Selbst wenn der einvernehmlich gewesen sein könnte, hätte das keinen Einfluss auf das Strafmaß. Die Zwölfjährige ist laut Jugendschutzgesetz noch ein Kind. Und „der Mann wusste, wie alt das Opfer ist“, sagt Richter Pröbstel.
Seit dem 20. Januar dieses Jahres war das Mädchen aus Bad Langensalza vermisst. Eine großangelegte Suchaktion der Polizei, auch mit einem Fährtenhund, wurde von Verwandten und zahlreichen Freiwilligen unterstützt. Mehrere tausend Mal wurde der Hilferuf der Familie in den sozialen Medien und per Whatsapp geteilt.
Die ganze Region suchte nach der Zwölfjährigen. Und auch Lokalpolitiker, Feuerwehrleute und Polizisten verbreiteten mit ihren privaten Netzwerkanmeldungen die Vermisstenmeldung.
Überführung mit Handydaten und Internetzugängen
In einem Gespräch mit unserer Zeitung sagte die Mutter damals, sie habe ihre Tochter noch kurz vorm Verschwinden in Begleitung eines Mannes gesehen. Als sie ihre Tochter auf den Unbekannten ansprach, sei diese sehr schnell aus der Wohnung gerannt. Danach fehlte von dem Kind für acht Tage jede Spur.
Das Mädchen wurde schließlich von der Polizei in der Wohnung des Mannes in Gotha gefunden und zurück zu ihren Eltern gebracht. Den Ermittlern der Mühlhäuser Kriminalpolizei war es mit einem richterlichen Beschluss gelungen, Zugänge und Chats in sozialen Netzwerken auszuwerten.
Aber auch die Daten des Mobilfunkanbieters mit dem Standort der Funkzellen, in dem das Handy der Schülerin in der Vergangenheit eingewählt war, wurden ausgewertet. Das alles führte schließlich auf die Spur des Täters.