Erfurt/Magdala. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt die Nutzung eines Feldweges untersagt, der zentral für das Erreichen des Ackers gewesen wäre, auf dem ein Rechtsrockkonzert stattfinden sollte. Jetzt ist die Berufung des Veranstalters verhandelt worden.

In zweiter Instanz droht der Stadt Magdala eine juristische Schlappe. Am Landgericht Erfurt ist die Berufung des Rechtsrockkonzert-Veranstalters Steffen Richter verhandelt worden.

Der ging dagegen vor, dass die Stadt im vergangenen Jahr die Nutzung eines Feldweges untersagt hatte, der zentral für das Erreichen des Ackers gewesen wäre, auf dem seine zweitägige Veranstaltung stattfinden sollte. Die Stadt erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem Amtsgericht Weimar – die Veranstaltung in Magdala war damit vom Tisch. Das Konzert wurde in die Kreisstadt Apolda verlegt, wo es zu teils heftigen Auseinandersetzungen zwischen rechtsextremistischen Konzertbesuchern und der Polizei kam.

Gegen die Verhinderung der Veranstaltung in Magdala zog wiederum Richter vor Gericht und wollte das per einstweiligem Rechtsschutz verhängte Nutzungsverbot des Feldweges kippen. Vor dem Weimarer Amtsgericht verlor er, jetzt deutet sich an, dass er vor dem Landgericht Erfurt Recht bekommen könnte – zumindest dann, wenn die Kammer am 4. Juli das verkündet, was sie gestern beim Verhandlungstermin angedeutet hat. Da erklärte Richter Christian von Friesen: „Es geht nicht um den Willen der Gemeinde sondern darum, was sich in der Öffentlichkeit darstellbar aus den Umständen heraus ergibt.“

Das bedeutet: Die Gemeinde habe in der Vergangenheit die Nutzung des Weges gestattet – aus Sicht der Kammer permanent. Demnach hätte sie die Nutzung für die Besucher des Rechtsrockkonzerts auch nicht verbieten dürfen.

Bürgermeister wehrt sich gegen Vorwürfe

Magdalas Bürgermeister Mario Haßkarl (CDU) zeigt sich über die Argumentation verwundert. Schließlich habe die Gemeinde in der Vergangenheit lediglich zwei Bauern, die ihre anliegenden Felder darüber erreichen wollten, die Nutzung des Weges erlaubt.

Rechtsanwalt Andreas Wölfel, der den Konzertveranstalter vertritt, wirft dem Bürgermeister indes vor, die späte einstweilige Verfügung und damit einhergehende Verhinderung der Veranstaltung geplant zu haben. „Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass das ganze ein planmäßiges Vorgehen war“, sagte er. Haßkarl habe im Vorfeld bei einem Ortstermin und einem Kooperationsgespräch ausreichend Gelegenheit gehabt, Argumente für ein Verbot der Wegnutzung vorzubringen. Der Bürgermeister widerspricht diesen Vorwurf vehement und nennt ihn abenteuerlich.

Thüringer Rechtsrock-Veranstalter unterliegt erneut vor Gericht