Erfurt. Die steigenden Infektionszahlen und neue Regelungen sorgen für Verunsicherungen. Immer mehr Betriebe stornieren ihre Tagungen und Weihnachtsfeiern, Touristen ihre Weihnachtsurlaube.

In Thüringen werden vielerorts coronabedingt Weihnachtsfeiern abgesagt. In 94,4 Prozent der knapp 400 befragten Gastronomiebetriebe gingen laut einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Thüringen zuletzt Absagen von Weihnachtsfeiern ein. 91,6 Prozent der befragten Betriebe beklagten zudem coronabedingte Stornierungen von Veranstaltungen und Tagungen. Nur in 6,2 Prozent der Restaurants, Bars und Hotels im Freistaat blieben die Reservierungsbücher der Dehoga-Umfrage zufolge bisher unberührt.

Gefragt nach den Gründen für die Stornierungen gaben die Häuser dem Thüringer Dehoga-Geschäftsführer Dirk Ellinger zufolge vor allem die Infektionslage und die neu eingeführten, in ganz Thüringen geltenden 2G-Regelungen an. Diese pulverisiere das Weihnachtsgeschäft. "Bei mir laufen seit Tagen die Telefone heiß - sehr heiß", sagte Ellinger. Gerade das Weihnachtsgeschäft mache für manche Betriebe in der Regel bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes aus. Auch - oder gerade - bei dem eh schon verhaltenen Buchungswillen dieses Jahr sei das Ergebnis einschneidend.

Wer bezahlt die PCR-Tests der Angestellten?

Das Gesundheitsministerium hatte den Verwaltungen von Landkreisen und kreisfreien Städten vergangene Woche eine Muster-Allgemeinverfügung zugestellt, mit der diese die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) u.a. für Veranstaltungen, die Gastronomie und verschiedene Freizeitbereiche vor Ort umsetzen sollen. 2G gilt für deren Kunden. Beschäftigte in den Bereichen, die nicht gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind, können dort weiterhin arbeiten, brauchen aber einen PCR-Test oder einen qualitativ vergleichbaren Test.

Die Branche werde "mal wieder in volle Mitleidenschaft gezogen", kritisierte Ellinger. Es sei absolut inakzeptabel, dass es nach 21 Monaten der Pandemie noch immer kein Konzept gebe, das keine Fragen offen lasse. Wer bezahlt die PCR-Tests der Angestellten? Älter als 48 Stunden darf der Test nicht sein. Was passiert, wenn das Ergebnis erst zwei Tage nach der Testung vorliegt? Diese und andere Fragen müsse die Politik umgehend klären. Ebenso müssten dringend Überbrückungshilfen verlängert werden.

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