Gerlinde Sommer zum Tage

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Das Thema regt eine Menge Menschen auf. Ich meine die nächtlichen Ausgangssperren. Jüngst bekam ich zu hören, dass schon der Gebrauch des Wortes Ausgangssperre statt Ausgangsbeschränkung fatal sei. Nun: Ich halte mich da an die Polizei. Von ihr muss die Beschränkung kontrolliert werden – und klarerweise wird in Polizeiberichten meist von Verstößen gegen die Ausgangssperre gesprochen.

Tatsächlich halte ich die Sperre für zweifelhaft. Sie erzeugt allenfalls Umwegrentabilität. Also: Wenn man nicht draußen sein darf mitten in der Nacht, kann man auch zuvor nicht lange bei Freunden ohne Abstand gefeiert haben – so in etwa. Will ich das? Nein. Seit der Hund nicht mehr lebt, muss ich allenfalls dienstlich spät draußen sein. Mondscheinspaziergänge wären da so viel schöner ...

Gerade hat eine Umfrage ergeben, dass mehr als 77 Prozent der von Civey befragten Personen erklärten, sie hielten sich strikt an die in ihrem Landkreis geltenden Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr. Fast neun Prozent sagten, dass sie sich gar nicht daran hielten. Wenn wir davon ausgehen, dass diese Personen nicht beruflich oder aus anderem wichtigen Grund raus müssen mitten in der Nacht, stelle ich mir den ständigen Verstoß um des Verstoßes willen allerdings durchaus ein wenig beschwerlich vor.