Gerlinde Sommer zum Tage.

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

Aus der Geschichte lernen. Das sagt sich so leicht. Aber der Auftrag, der damit verbunden ist, ist ein schwieriger. Nehmen wir die Menschenrechte. Im Dezember 1948 ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet worden. Der erste Satz macht deutlich: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Diese Erklärung wäre, wie der Buchenwald-Überlebende Stéphane Hessel einmal feststellte, ohne den Schock des Holocaust nicht möglich gewesen. Der Franzose Hessel arbeitete als Diplomat bei den Vereinten Nationen.

Die Menschenrechte müssen gesichert werden. Und hier spielt das Völkerstrafrecht mit seiner Gerichtsbarkeit eine wichtige Rolle. Einer, der sich auf diesem Gebiet einen Namen gemacht hat, ist Thomas Buergenthal. Als Junge überlebte er Auschwitz und weitere Lager. Sein Vater starb kurz vor Kriegsende im Buchenwald-Außenlager Ohrdruf. Buergenthal wanderte in die USA aus und ließ sich dort als Jurist auf das damals noch neue juristische Thema ein.

Als jetzt die Professoren Schramm und Kleinlein in Jena zusammen mit der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien zu einer Veranstaltung um das Vermächtnis von Thomas Buergenthal einluden, fand dies erfreulich großes Interesse bei Studierenden. Die Diskussion mit den Fachleuten zeigte aber auch, dass es nicht damit getan ist, wenn sich Gerichte der Fälle annehmen und die Täter vor Gericht stellen. Die Durchsetzung der Menschenrechte braucht vor allem auch Menschen, die sich für deren Einhaltung stark machen. Das kann den politischen Kräften alleine nicht überlassen werden.

Kontakt: