Gerlinde Sommer zum Tage.

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

Einen Strafbefehl mit Filmgeld bezahlen? Das ist einfach nur dumm. Ein mittelalter Mann soll das beim Amtsgericht Erfurt versucht haben – und er kam damit natürlich nicht durch an der Kasse.

Es ist offenbar beim Falschgeld wie bei so vielen Dingen: Früher wurde es noch aufwendig selbst gemacht, heute bestellen es die Übeltäter im Internet. Dort werden die falschen Scheinchen offenbar als Film- oder Theatergeld beworben. Dabei hat natürlich der Besteller nicht im Sinn, unter die Regisseure zu gehen. Er hofft einfach nur darauf, mit seinen Blüten Rechnungen bezahlen zu können.

Verrückte Welt. Übrigens hat es dieser Falschgeldtrend in sich: Jeder muss aufpassen, dass ihm nicht solche Nullwertscheine untergeschoben werden. Denn zu einen ersetzt niemand den Verlust – und zum anderen darf man als Betrogener nicht selbst damit bezahlen, um sich schadlos zu halten. Dann käme man selbst dran – als betrügender Betrogener. Nun werden manche denken: Es wird sowieso immer mehr bargeldlos beglichen. Aber schon im Januar hieß es bei Verbraucherschutz.com auf die Frage: Können Kriminelle Ihr Geld stehlen, ohne Sie dabei zu berühren? Ja, das geht. Dafür nutzen die Ganoven eine neue Technologie bei EC-Karten zum berührungslosen Bezahlen etwa an der Supermarktkasse. Der SWR hatte berichtet, wie berührungsloses Stehlen des Gelds möglich ist. Dabei kam ein Lesegerät zum Einsatz, das zu Recherchezwecken in die Nähe der Brieftasche gehalten wurde. Hatte der Betreffende einen Kontaktlosbezahl-Chip auf der EC-Karte, konnten kleine Beträge bis fünf Euro unbemerkt abgezapft werden. Es wären auch höhere Summen möglich gewesen … Schutz? Nach allem, was ich las, scheint dies schwierig. In Zeiten des Abstandhaltens war das Thema etwas aus dem Fokus gerutscht. Aber es kommt bestimmt wieder!

Kontakt: