Gerlinde Sommer zum Tage.

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

Seit gestern stehen in zwei Vasen in meinem Arbeitsumfeld wieder Tulpen. Nachdem in der Vorwoche von jetzt auf gleich Schluss war mit dem Blumenverkauf, hatte ich den letzten Strauß übers Wochenende gerettet. Aber am Dienstag sahen die Blüten nicht mehr besonders frisch aus… Ich war also nur von meinen Grünpflanzen in Computernähe umgeben – und vermisste etwas. Dann erfuhr ich, dass Blumen-Stefan am Donnerstag mit einer Ladung Tulpen von Heldrungen auf den Weimarer Markt kommen würde. In den Nächten zuvor war es zu kalt gewesen, sagte er.

Seit die Fachgeschäfte schließen mussten, bot sich allenfalls noch Ware aus dem Supermarkt an. Aber das muss ja nicht sein, wenn in unseren Gärtnereien die Blumen sprießen. Davon hängt natürlich nicht das Leben ab. Und es ist vielleicht auch nicht systemrelevant, ob nun ein Gärtner seine Sträuße anbieten kann oder nicht. Aber: Es ist in diesen Zeiten herzerwärmend, dass wir uns Blumen kaufen und schenken können.

In der Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 26. März – also in der Regelung vom gestrigen Donnerstag – habe ich dann auch den Hinweis gefunden unter Punkt 12 in Absatz 1, Paragraf 6, dass neben Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkten auch Gärtnereien und Floristikgeschäfte von der allgemeinen Schließung von Geschäften ausgenommen seien.

Nun ist das ja immer so eine Sache mit alledem: Letztlich kann regional noch mal anders – in diesem Falle strenger – entschieden werden. Aber ich hoffe, dass deutlich wird, wie wichtig Blumen im Haus sein können. So wichtig jedenfalls wie manche Produkte aus dem Baumarkt… Das Wichtigste bei alledem ist, dass wir generell Abstand halten – und uns auch beim Bezahlen nicht nahe kommen. In diesem Sinne: blumige Grüße!

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