Gerlinde Sommer über einen verzweifelten Landwirt und eine überrumpelte Wolfsberaterin.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Beim Blick in die Nachrichtenagentur ist mir folgende Überschrift ins Auge gefallen: Landwirt wirft Wolfsberaterin totes Rind in die Hauseinfahrt.

Passiert ist dies der Polizei zufolge im Landkreis Uelzen. Und es war kein ausgewachsenes Rind, sondern ein Kalb.

Dieses Abladen eines Tierkadavers ist möglicherweise eine Nötigung nach der alten Drohmethode: „Ich weiß, wo dein Haus wohnt.“ Und ordnungswidrig ist das Ganze auch: Tierkörper dürfen so weder befördert noch entsorgt werden.

Der 66-Jährige wird verzweifelt oder sehr sauer gewesen sein. Und er hatte offenbar zwei Helfer. Zu dritt waren sie mit einem Auto unterwegs, das die nötige Ladefläche bot. Sie legten den Kalbskadaver nicht nur ab, sondern übergaben der überrumpelten Frau auch ein Schreiben. Eine wie auch immer geartete Schuld sieht der geschädigte Bauer bei ihr, weil sie ehrenamtliche Wolfsberaterin ist. Als solche muss sie normalerweise informiert werden, wenn ein totes Tier auf der Weide liegt. Sie kommt dann und dokumentiert die Todesumstände. Wird festgestellt, dass das Tier wegen eines Wolfs sein Leben ließ, kann der Halter Ausgleichszahlungen beantragen...

Wenn die Nerven blank liegen, verkennen Menschen oft Ursache und Wirkung oder ziehen aus bürokratischen Zuordnungen Fehlschlüsse hinsichtlich der Verantwortung. Die Frau, die die Risse dokumentiert, hat den Wolf ja nicht angesiedelt. Und wenn sie den Riss nicht feststellt, kann kein Ausgleich beantragt werden.