Gerlinde Sommer über die Repräsentanz der Geschlechter in Parlamenten.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Die Gesetze, die bisher zum Thema gleicher Repräsentanz der Geschlechter in den Parlamenten erlassen wurden, taugten nicht vor Gericht. Nach Thüringen gilt jetzt auch in Brandenburg: Es kann auf diesem Wege die Frage einer ausgeglichenen Besetzung der Abgeordneten mit Frauen und Männern nicht gelöst werden.

Was bedeutet das jetzt? Ja wohl nicht: Dann müssen wir es halt bleiben lassen und auf das Recht des Stärkeren setzen. Wohin diese Art des Wegbeißens führt, sehen wir ja von den Sitzen, die für die Zuschauenden auf der Empore des Landtags eingerichtet wurden… Freiwilligkeit kann ja nicht verordnet werden.

Ich finde ganz treffend, was Franziska Baum von der FDP dazu anmerkt: „Wir Parlamentarier haben die Aufgabe, gerichtsfeste Gesetze zu machen. Darauf sollten wir uns mal wieder besinnen. Dafür braucht es weniger Wunschdenken und mehr Klarheit im Text.“ Dadurch, dass sie das generische Maskulinum verwendet, spiegelt sich das Problem so gut. Danke dafür.

Die fast frauenfreie CDU-Landtagsfraktion lässt konsequenterweise einen Mann das Folgende antworten: Weiter auch in den Parteien über eine stärkere Förderung von Frauen nachzudenken, ist dagegen auch mit der heutigen Entscheidung dagegen kein Riegel vorgeschoben worden. Politik im Allgemeinen und Parteiarbeit im Besonderen muss attraktiver werden für Frauen, und sie muss sich deutlich besser vereinbaren lassen mit Familie und Beruf.“

Wenn das so gemeint ist, wie es da steht, tun mir Männer leid, die weder Familie noch Beruf oder nur eines von beidem haben und daher nichts miteinander vereinbaren dürfen. Das muss bitter sein.

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