Gerlinde Sommer über überholte Erziehungsmethoden.

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

Ein „Klaps auf den Po“ ist ein Übergriff. Der Schlag stellt – unabhängig von der Härte der Ausführung – eine herabwürdigende Handlung dar, die vornehmlich an Kleinkindern ausgeübt wird.

Schon das Wort Klaps in seiner verbalen Niedlichkeit ist verräterisch für den leichten bis mittelschweren Schlag; die nächste Stufe ist ein Schlag mit Hilfsmitteln wie Stock, Rute oder Ähnlichem …

Täterinnen und Täter behaupten oft, wenn es um ernste Formen von Gewalt geht, ihnen sei „die Hand ausgerutscht“. Damit wird dem kindlichen Opfer eine Mitschuld oder gar die Hauptschuld zugewiesen.

Als Strafe haben 2001 – im Jahr eins nach Erlass des Bundesgesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung – noch mehr als 75 Prozent der Erziehungsberechtigten den „Klaps“ auf den Hintern als Mittel der Wahl betrachtet. Seither ist die Zahl kontinuierlich gesunken auf knapp 43 Prozent im Jahr 2020. Das hat jetzt eine Studie an der Uni Ulm ergeben.

Mehr als jeder Sechste hat in diesem Jahr bei der repräsentativen Befragung angegeben, dass „leichte“ Ohrfeigen zu den aktuell angewandten Erziehungsstrafen gehören. Dabei weiß jeder Erwachsene, wie entwürdigend ein Schlag ins Gesicht ist, auch wenn Schlagende darauf achten, dass dieser Gewaltakt keine sichtbaren Spuren hinterlässt.

Professor Fegert, der die Studie leitet, nimmt das Umfeld in die Pflicht: einschreiten, nicht abwimmeln lassen von den schlagenden Eltern. Ruhig bleiben und den Kindern Sicherheit geben. Unterstützung anbieten und Hilfe holen. Und immer deutlich machen: Schläge sind entwürdigend und nicht erziehungsunterstützend.

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