Gerlinde Sommer zum Tage.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Irgendwo liegt die Sturmhaube, die unter dem Motorradhelm getragen wird. Die wäre auch ein Mund- und Nasenschutz. Aber das würde beängstigend wirken.

Gerade noch haben wir alle betont, dass zu unserer Kultur das Handgeben gehört, jetzt nehme ich die Hände wie zum Gebet auf Brusthöhe und sage „Kab kuun ka“. Das ist die thailändische Grußformel für Frauen. Und je nach Kopfneigung werden Verwandtschaftsgrad und Ehrerbietung ausgedrückt. Ich habe das von meiner Schwägerin gelernt – und kann es, da Reisen eh verboten ist, in der Heimat gut gebrauchen. Nach dem Nicht-mehr-die-Hand-geben fällt jetzt also das Vermummungsverbot und wird teilweise zur Vermummungspflicht. Die Österreicher hatten aus politischen, nicht seuchenhygienischen Gründen ab 1. Oktober 2017 ein Verbot der Verhüllung von Mund und Nase erlassen. Damals wurde das so begründet: Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll zwischenmenschliche Kommunikation für ein friedliches Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat ermöglichen. Aus medizinischen Gründen war das Verhüllen unter bestimmten Gründen aber immer erlaubt.

Und jetzt? Scheint zwischenmenschliche Kommunikation und das friedliche Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsgebilde wie Österreich, Jena und anderswo nur noch möglich zu sein, wenn unsere Gesichtszüge verborgen werden. Weshalb nun der Verhüllungszwang kommt.

Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Wer einen selbst genähten Schutz über Nase und Mund trägt, macht nichts falsch. Auch ein Schal ist in Ordnung. Aber bitte nichts hamstern, was dann in der Medizin oder Pflege fehlt. Ich freue mich auf die Nach-Corona-Zeit mit wieder offen zur Schau getragenen Gesichtern. Bleiben Sie gesund – und bleiben Sie auf Abstand.

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