Gerlinde Sommer zum Tage.

Liebe Leserinnen,
liebe Leser!

In Thüringen ist der Sonntagseinkauf im stationären Handel nur an wenigen Tagen im Jahr erlaubt – und zwar für den Fall, dass es einen triftigen Grund gibt.

Das heißt: Wenn X-Stadt etwa 750 Jahre alt wird und den Geburtstag sonntags groß feiert, kann am Fest auch zum Einkaufen eingeladen werden. Anderes Beispiel: Es findet ein großer Markt mit vielen Verkaufsständen statt – es wird also sowieso schon Handel getrieben an einem solchen Marktsonntag –, dann dürfen auch stationäre Händler ihre Geschäfte aufsperren an diesem Sonn- und Feiertag.

Diese Regelung sorgt auch dafür, dass bestimmte Schonzeiten eingehalten werden müssen, gerade auch an kirchlichen Fest- oder gesetzlichen Feiertagen. Andererseits gibt es traditionelle Ostermärkte am 2. Feiertag. Und: Heiligabend machen die Geschäfte früher zu, weil dieser Tag eben kein ganz normaler Werktag ist.

Im Coronajahr 2020 haben eine Reihe üblicher Sonntagsöffnungen nicht stattfinden können. Die Idee war nun, diese Öffnungen vor Weihnachten zu ermöglichen. Das geht wohl aus juristischen Gründen schlecht. Womöglich ist auch die Situation im Dezember gar nicht so, dass wir sonntags in die Stadt wollen zum massenhaften Einkaufsbummel. Die Coronazeit bringt uns also Sonntagsruhe, obwohl wir lieber Trubel hätten.

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