Gerlinde Sommer über den Sinn und Unsinn von Verbotsschildern.

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Seit die Verbotsschilder-Post des Professors aus Köln bei uns einging, fallen mir sehr viel mehr Schilder als bisher auf, die regeln wollen, was man an dieser und jener Stelle nicht darf. Oft wäre es einfacher, ein Schild aufzustellen, auf dem draufsteht, was an diesem Ort erlaubt ist: zum Beispiel atmen und schnell über den Platz gehen oder maximal mit bis zu zwei weiteren Personen kurz stehen bleiben, um zu schwatzen. Alles andere könnte ja schon fast als eine nicht angemeldete Demonstration gelten . . .

Auf anderen Plätzen wäre es gut, einen Positivhinweis so zu gestalten, dass alle was davon haben: die Anwohner wollen Ruhe – vor allem nach 22 Uhr – und die Freiluftfreunde nette Unterhaltung in „Zimmerlautstärke“ unter freiem Himmel. Aber wie umzusetzen? Ein Schild mit Picknickdecke. Nö, die bleibt nachher als Abfall liegen. Und viele denken ja, zur Unterhaltung draußen gehört auf jeden Fall das lauteste Musikabspielgerät, das aktuell auf dem Markt ist. Und Alkohol. Leider führt Alkohol schon lange vor dem Vollrausch dazu, dass vor allem Mädchenstimmen immer schriller werden. Vielleicht müssten also Noten für die tiefen Töne auf so ein Erlaubnisschild . . .

Nun ja: Eigentlich liegt uns hierzulande weniger das Erlauben als das Verbieten. Und manchmal sind diese Untersagungen derart detailreich, dass sich der Passant unwillkürlich fragt, ob nicht bei alledem etwas vergessen worden sei, das sich nun nach dem Motto „Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ tun ließe auf so einem Platz. Aus reiner Renitenz – und um zu sehen, ob dann noch ein Schild montiert wird. Eben jener Hinweis vielleicht, der da lautet: Wir haben hier ganz viel Steuergeld ausgegeben, damit dieser Ort keine richtige Aufenthaltsqualität hat. Hier sollten Sie sich also aus Gründen des Seelenheils nicht länger aufhalten als unbedingt nötig.

Kontakt: